Ex-Minister Müller im U-Ausschuss zu Glücksspiel befragt

Mit Eduard Müller ist am Mittwoch der Finanzminister der Übergangsregierung im Ibiza-Untersuchungsausschuss befragt worden. Der nunmehrige Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) sollte vor allem Fragen zur Glücksspielnovelle beantworten, die laut Opposition auf den Betreiber Novomatic zugeschneidert worden sein soll. Zuvor hatte Hans-Peter Weiss, Geschäftsführer der Bundesimmobiliengesellschaft BIG, die Unternehmensstrategie der Tochter Austrian Real Estate (ARE) verteidigt.

Müller - damals noch in der Sektion I im Finanzministerium tätig - bestätigte, was schon mehrere Auskunftspersonen im U-Ausschuss gesagt hatten: Die Glücksspielnovelle sei zurückgezogen worden, da die „Spiegelung“ mit dem Koalitionspartner der ÖVP, der FPÖ, nicht stattgefunden habe. Weitere Wahrnehmungen zu dem Thema habe er nicht, sagte Müller. Ein Jahr später habe es einen neuen Entwurf gegeben.

Auch zur Bestellung des FPÖ-nahen Peter Sidlo in den Vorstand der Casinos Austria konnte Müller nicht viel sagen. Als damaliger Leiter der Sektion I sei er über die Vorgänge aber informiert worden. Staatssekretär im Ministerium war damals Hubert Fuchs. Müller bestätigte auch, dass dessen Kommunikation mit den Beamten aufgrund einer Weisung über das Ministerbüro habe laufen müssen. Ende 2018 sei die Zusammenarbeit neu geregelt worden: Über Informationsersuchen sei auch der direkte Austausch erlaubt worden.

Dazu, ab wann der damalige Generalsekretär Thomas Schmid Interesse am Vorstandsposten der neu zu gründenden ÖBAG gehabt habe, könne er nichts sagen. „Ich habe keine unmittelbaren Wahrnehmungen dazu“, sagte Müller. Dass sich Schmid dafür beworben habe, habe ihn als damaligen Sektionschef nicht überrascht. Denn schließlich habe er immer „Interesse an den Beteiligungen“ gehabt. Dies sei eine „Domäne der Ressortleitung“ gewesen. Die Bestellung wiederum sei Aufgabe des Aufsichtsrates gewesen, meinte Müller auf eine entsprechende Frage von NEOS-Mandatar Helmut Brandstätter, ob er Wahrnehmungen habe, dass sich Schmid seine Ausschreibung selbst gebastelt habe. Er habe jedenfalls nicht an der Ausschreibung mitgearbeitet.

Neben ÖBAG und Glücksspielnovelle befragten die Abgeordneten Müller des Weiteren auch zur Reform der Finanzmarktaufsicht, dem Projekt Edelstein, also den dereinst angedachten Verkauf des Bundesrechenzentrums (BRZ) an die Post AG oder die Bundesimmobiliengesellschaft. Der damalige Sektionschef beantwortete die Fragen wortreich, große Neuigkeiten ergaben sich daraus aber nicht.

Zuvor hatte BIG-Chef Weiss, der auch Geschäftsführer der ARE ist, seine Unternehmen im besten Licht präsentiert. Die BIG - eine 100-Prozent-Tochter der staatlichen Beteiligungsgesellschaft ÖBAG - habe eine klare marktwirtschaftliche Ausrichtung und sei zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, sagte er in seinem Eingangsstatement. Auch vom Rechnungshof (RH) habe es nur Lob für die Gebarung gegeben.

Dass auch „leistbares Wohnen“ eine Zielvorgabe für die ARE sei, bestritt Weiss. In den Zielvorgaben komme dies nicht vor, vielmehr handle es sich dabei um eine politische Vorgabe. Die ARE sei für Wohnbau im frei finanzierten mittleren Preissegment zuständig, was durch Verkäufe zu finanzieren sei. Auch tatsächliche Privatisierungspläne habe es, wie in Medienberichten geschildert, nicht gegeben. Ein solcher Schritt sei lediglich in einem Strategieworkshop angedacht worden, die Überlegungen seien geprüft und als „nicht verfolgenswert“ beendet worden.

BIG und ARE hätten nie vom Steuerzahler gestützt werden müssen, auch gebe es keine Haftungen des Bundes, so Weiss: „Wir haben massiv darauf geachtet, einen Wert für den Steuerzahler und die Republik aufzubauen.“ Die ARE verfüge über einen Portfoliowert von 3,5 Mrd. Euro, begonnen habe man bei 2,2 Mrd. Überhaupt machten rund 85 Prozent des Portfolio der ARE Büroimmobilien aus, lediglich zehn Prozent seien Wohnimmobilien, der Rest andere Projekte. Der Portfoliowert der BIG wiederum liege deutlich bei einem zweistelligen Mrd.-Betrag.

Fragen der Abgeordneten zu einzelnen, konkreten Projekten der ARE oder auch der BIG wurden vom Verfahrensrichter oftmals mit dem Verweis darauf, dass es nur um das Beteiligungsmanagement des Bundes gehe, unterbunden, Geschäftsprojekte der einzelnen Unternehmen seien nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst. Weiss hielt jedenfalls auf eine entsprechende allgemeine Frage fest, dass er zur Begünstigung von Dritten ebenso „keine Wahrnehmungen“ wie zum Verdacht des Gesetzeskaufes habe. Auch habe sich unter Türkis-Blau nichts an der Strategie der ARE geändert.

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