Tirol

Angeblich Kreditkarte gestohlen: Geldstrafe für 32-Jährigen

Symbolbild.
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Ein Tiroler hatte sich finanziell übernommen. Die zurückgegebene Kreditkarte wollte er dann selbst gar nicht benutzt haben

Innsbruck – „Umgang mit Geld ist einfach nicht das seine!“, erklärte diese Woche am Landesgericht ein Bewährungshelfer über seinen Schützling. Dieser war vor Richterin Andreas Wegscheider aber nicht wegen Betruges oder Krida, sondern wegen des Delikts der falschen Beweisaussage angeklagt. Die finanzielle Misere hatte ihren Ursprung im Kauf eines kostspieligen IT-Produkts. Mit im Preis dabei war eine gebührenfreie Kreditkarte zum vergünstigten Onlinekauf weiterer Produkte der IT-Firma.

Für den finanziell eher wackelig aufgestellten 32-Jährigen entpuppte es sich in Folge als Bumerang, dass sich die Kreditkarte auch an jedem Terminal in Supermärkten, Trafiken oder Tankstellen verwenden ließ.

87-mal konnte der Tiroler dann im letzten Jahr der allzu einfachen Bezahlungsmöglichkeit von Dingen des täglichen Lebens nicht widerstehen: Als die kartengebende Bank schließlich Kassensturz machte, waren bereits insgesamt 2347,51 Euro zusammengekommen. Dass das dicke Ende meist zum Schluss kommt, hatte der 32-Jährige wohl schon zuvor geahnt.

Deshalb hatte er sich schon Wochen zuvor – bezeichnenderweise am ersten April – zur Polizei begeben und dort in einer förmlichen Vernehmung ausgesagt, dass ihm offenbar Unbekannte unter Verwendung seiner Kreditkartendaten 2000 Euro veruntreut hätten. Er selbst habe diese Karte ja schon zwei Jahre gar nicht mehr benützt.

Ein Akt der Verzweiflung, der freilich nur allzu kurze Beine hatte. Denn der Polizei fiel es über das Bankinstitut natürlich recht leicht herauszufinden, dass sämtliche Behebungen im örtlichen Umfeld des Angeklagten stattgefunden hatten. Vor Richterin Wegscheider gestand der Angeklagte letztlich dann einen ­Fehler samt Falschaussage zu. Deshalb wurden 880 Euro Geldstrafe zur Hälfte bedingt ausgesprochen. (fell)

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