Tirol

Privatzimmervermieter in Tirol sollen es künftig leichter haben

Für die Gäste in Privatzimmern und Pensionen wird es künftig mehr Annehmlichkeiten geben
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Innsbruck – Das schon ziemlich verstaubte Privatzimmervermietungsgesetz aus dem Jahr 1959 wird modernisiert und soll noch vor dem Sommer im Landtag beschlossen werden. Der ­Gesetzesentwurf liegt jetzt vor. So können künftig Wohnungen und sonstige Wohnräume vermietet werden, die nicht Bestandteil der Wohnung des Vermieters sein müssen. Die 16.000 Privatzimmervermieter, die jährlich rund elf Millionen Nächti­gungen ­verzeichnen, erhalten auch die ­Möglichkeit, ihr Angebot in Online-Medien, auf Social-Media-Kanälen oder in Katalogen besser zu vermarkten.

Die Bewirtung wird ebenfalls den heutigen Wünschen der Gäste und Standards angepasst. Eine Verabreichung eines Frühstücks und auch eines Abendessens (keine Auswahlmöglichkeit, daher keine Speisekarte) in Form eines einzigen Menüs sollen ermöglicht werden.

Für die Grünen ist die Modernisierung ein notwendiges Signal an die Privatzimmervermieter. „In den letzten Jahren haben wir einen enormen Rückgang beim Angebot der Privatzimmer gesehen. Dies hat auch fatale Folgen in den dörflichen Strukturen. Denn im Gegensatz zu den Hotelgästen sind es die Privatzimmer- und Ferienwohnungsgäste, die noch in die örtlichen Wirtshäuser gehen und in den Geschäften einkaufen“, betont Tourismussprecher Georg Kaltschmid. Ein starker Rückgang der Privatzimmer habe in vielen Orten ein Wirtshaussterben zur Folge.

Deshalb war es für Kaltschmid wichtig, dass das Privatzimmervermietungsgesetz novelliert und zeitgemäß gemacht bzw. ins 21. Jahrhundert geholt wird. „Gerade von den Gästen heutzutage erwartete Dienstleistungen wie ein WLAN-Zugang oder auch die Vermarktung der angebotenen Zimmer auf Online-Medien sorgen dafür, dass die Privatzimmervermieter wettbewerbsfähig bleiben.“ (pn)

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