Mutmaßlicher „NSU 2.0“-Drohbrief-Schreiber festgenommen
Ermittlungserfolg zur Serie rechtsextremer Drohschreiben „NSU 2.0“: Ein Mann (53) wurde laut Polizei-Berichten vom Dienstag in Berlin festgenommen. Der arbeitslose Deutsche stehe im Verdacht, „seit August 2018 unter dem Synonym „NSU 2.0“ eine Serie von Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten verschickt zu haben“. Die 115 Schreiben hätten sich an 32 Personen und 60 Institutionen in neun deutschen Bundesländern und in Österreich gerichtet.
Die Festnahme sei im Zuge einer Hausdurchsuchung erfolgt, teilten die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt in der Nacht zu Dienstag mit. Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, sagte in Berlin: „Der Tatverdächtige ist gestern festgenommen worden am offenen Rechner.“ Die Absenderkennzeichnung „NSU 2.0“ nahm Bezug auf die Mordtaten der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zwischen 2000 und 2007. Empfänger der Drohschreiben waren überwiegend Personen des öffentlichen Lebens, vor allem aus der Medienwelt und der Politik, darunter Abgeordnete des Bundestags und des Hessischen Landtags.
Heikel war der Fall auch, weil es den Anschein hatte, dass der oder die Täter sich Insiderwissen der Polizei zunutze gemacht haben könnten. Nach dpa-Informationen soll sich der Festgenommene die Informationen über die Angeschriebenen mutmaßlich auch bei Behörden beschafft haben: Dafür soll er möglicherweise telefonisch etwa beim Einwohnermeldeamt entsprechende Anfragen gestellt haben. Im Raum stehe zudem, dass sich der Mann über das Darknet illegal verbreitete Daten der Betroffenen beschafft haben könnte, hieß es.
Der Verdächtige sei bereits in der Vergangenheit wegen zahlreicher - unter anderem auch rechtsmotivierter - Straftaten rechtskräftig verurteilt worden, teilten die Ermittler mit. Die bei der Durchsuchung am Montag sichergestellten Datenträger würden nun ausgewertet. Zudem werde unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Bedrohung sowie der Beleidigung ermittelt.
Der mutmaßliche Verfasser der Drohschreiben sei zu keinem Zeitpunkt Bediensteter einer Polizeibehörde gewesen. Sehr aufwendige und zeitintensive gemeinsame Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und des Hessischen Landeskriminalamtes hätten letztlich zur Identifizierung des Beschuldigten geführt.
Mitte März hatte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) von insgesamt 133 verschickten Drohschreiben berichtet. Dabei würden die Ermittler 115 dieser Schreiben dem Tatkomplex „NSU 2.0“ zurechnen. 18 Schreiben seien mutmaßlich von Trittbrettfahrern verfasst und versendet worden. Empfänger seien überwiegend Personen des öffentlichen Lebens gewesen, vor allem aus der Politik und der Medienwelt. Die 115 Schreiben hätten sich an 32 Personen und 60 Institutionen in insgesamt neun deutschen Bundesländern und in Österreich gerichtet. Überwiegend geschah der Versand per E-Mail, aber auch per Fax, per SMS sowie über Internetkontaktformulare.
Im Juli 2020 war der hessische Landespolizeipräsident Udo Münch wegen der Affäre um die Drohmails zurückgetreten. Die Adressen der Opfer waren in Polizeicomputern abgefragt worden. Zu den Betroffenen zählte auch die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz. Anfang März hatte sie gesagt, sie habe mehr als ein Dutzend „NSU-2.0“-Drohschreiben erhalten. Opfer waren auch die Kabarettistin Idil Baydar und die aus Frankfurt stammende heutige Linkspartei-Chefin Janine Wissler.