Matura darf bei Krankheit oder Quarantäne nachgemacht werden
Bei der Zentralmatura gibt es heuer noch vor dem Sommer Ersatztermine für Schüler, die als K1-Kontaktperson, aufgrund eines falsch positiven Covid-19-Tests oder wegen einer Erkrankung nicht an einer oder mehreren Prüfungen teilnehmen können. Das teilte das Bildungsministerium der APA mit. Für die Bestätigung der Erkrankung, die nichts mit dem Coronavirus zu tun haben muss, ist ein ärztliches Attest nötig.
„Wir haben versprochen, dass es in diesen besonderen Fällen zu keinem Laufbahnverlust kommen wird“, betonte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP). „Das lösen wir damit ein. Wir haben eine entgegenkommende Regelung geschaffen, die die Absolvierung der Abschlussprüfungen noch vor dem Sommer ermöglicht.“
Die Zentralmatura startet heuer am 20. Mai (Deutsch) und dauert bis 31. Mai (Italienisch). Für die Teilnahme an einer Klausur ist die Vorlage eines negativen Corona-Tests nötig. Dieser kann unmittelbar vor der Prüfung an Ort und Stelle abgelegt werden. Das Ministerium appelliert aber, schon in den Tagen davor zur Minimierung der Aufregung entweder einen PCR-Gurgeltest (Gültigkeitsdauer: 72 Stunden) oder in einer Teststraße bzw. Apotheke einen Antigentest zu machen (Gültigkeitsdauer 48 Stunden).
Wer den eigentlichen Maturatermin wegen einer Quarantäne als K1-Kontaktperson, aufgrund eines falsch positiven Tests oder aus Krankheitsgründen versäumt, kann im Juni antreten. Für diese Schüler gibt es folgende Ersatztermine: Deutsch wird am 7. Juni erneut geprüft, Mathematik am 8. Juni, Englisch, Französisch, Spanisch, Latein und Griechisch am 9. Juni, Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch am 10. Juni und Italienisch am 11. Juni.
Für jene Fächer, die nicht in Form der Zentralmatura abgeprüft werden, gilt eine andere Regelung. Das betrifft etwa die fachtheoretischen Gegenstände an den berufsbildenden höheren Schulen oder Russisch. Hier können die Schulen autonom entscheiden, wie sie verfahren wollen: Entweder gibt es auch hier einen weiteren schriftlichen Termin vor dem Sommer oder die Prüfung wird im Rahmen der Kompensationsprüfungen (16./17. Juni) abgehalten. Bei letzteren können ansonsten nur negative schriftliche Noten mittels mündlicher Prüfung ausgebessert werden.
Diese Regelung gilt nur für heuer. Versäumt man in „normalen“ Jahren seinen Maturatermin, muss die Prüfung im Herbst absolviert werden.
Weitere Ausnahmeregelung für heuer: Der Ergänzungsunterricht für die Maturanten findet zumindest an den vier Kalendertagen vor der schriftlichen Matura nicht mehr in Präsenz statt. So soll die Ansteckungsgefahr minimiert werden.