Regierung einigt sich auf Anti-Terror-Paket
Die Regierung hat sich auf das als Reaktion auf den Anschlag in der Wiener Innenstadt konzipierte Anti-Terror-Paket verständigt. Gegenüber der Begutachtung wurden keine größeren Änderungen mehr vorgenommen. Das heißt, es wird einen eigenen Straftatbestand für religiös motivierten Extremismus geben und es wird die Möglichkeit geschaffen, einschlägig verurteilte Täter während der Bewährung per Fußfessel zu überwachen.
Letzteres wurde insofern abgeschwächt, als die Strafe 18 Monate übersteigen muss. Zudem muss der Richter bestimmte Orte vorgeben, an denen sich der bedingt Entlassene nicht aufhalten darf, beispielsweise Moscheen, wo eine Radikalisierung stattgefunden hat. Hier lehnt man sich an den Regelungen für Sexualstraftäter an, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) Freitagnachmittag bei der Präsentation der Pläne erläuterte.
Was den in der Begutachtung stark vor allem als unnötig kritisierten neuen Straftatbestand angeht, wird in den Erläuterungen nachgeschärft. Hier wird explizit klar gestellt, dass sich diese Regelung nicht gegen eine bestimmte Religion richte, wie Zadic betonte. Dass der Straftatbestand überhaupt kommt, begründete die Justizministerin damit, dass keine Lücke entstehen solle. Dieser richte sich an Fälle, wo jener Passus, wo es um staatsfeindliche Verbindungen gehe, möglicherweise nicht greife.
Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) betonte ebenfalls, dass sich das Gesetzespaket nicht gegen Muslime richte. Es gehe vielmehr um die Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus. Ihr Teil des Pakets enthält etwa das ebenfalls nicht unumstrittene Imame-Verzeichnis.
Von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wird beispielsweise eine Verschärfung im Symbolegesetz eingebracht. Demnach wird auch der politische Bereich der Hisbollah erfasst und es wird weiter gegen die Identitären vorgegangen.