Lebenslang für Messerangriff auf schwules Paar in Dresden
Nach der tödlichen Messerattacke auf ein homosexuelles Paar in der ostdeutschen Stadt Dresden ist ein 21-Jähriger zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sprach den Syrer, der als islamistischer Gefährder gilt, am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis praktisch ausgeschlossen. Außerdem ordneten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Der 21-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts am 4. Oktober 2020 zwei Touristen aus dem westdeutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen von hinten niedergestochen. Ein 55-jähriger Mann starb, sein 53-jähriger Lebenspartner überlebte nur knapp.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Sinne der Anklage die Höchststrafe gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt und die Anordnung des Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung. Dem hatten sich Anwälte des überlebenden Opfers und der Schwester des Toten angeschlossen. Auch die Verteidigung hatte die Vorwürfe als bewiesen angesehen, plädierte aber wegen der nötigen „Nachreife“ ihres zur Tatzeit 20 Jahre alten Mandanten für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.
Der Syrer war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für die jihadistische Bewegung „Islamischer Staat“ (IS) hatte ihn das OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen. Er stand zum Tatzeitpunkt unter Überwachung, dennoch konnte er die Tat verüben.
Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Dresdner Innenstadt gefasst - in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser.