Großer IS-Prozess ab 7. Juli am Wiener Landesgericht

Am 7. Juli beginnt am Wiener Landesgericht unter strengen Sicherheitsvorkehrungen ein Prozess gegen insgesamt sieben Angeklagte, die sich für die radikalislamistische Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) betätigt haben sollen. Vorerst sind acht Verhandlungstage anberaumt. Ob der Hauptangeklagte Turpal I. daran teilnehmen wird, schien zuletzt fraglich. Er musste dem Gesetz entsprechend nach Ablauf der auf zwei Jahre begrenzten U-Haft Anfang Mai auf freien Fuß gesetzt werden.

Sein Verteidiger Florian Kreiner versicherte Dienstagmittag, der 32-Jährige werde sich dem Verfahren stellen und zum Prozess erscheinen. „Wir bereiten uns auf die Verhandlung vor. Durch die Enthaftung hat er die Möglichkeit, entlastende Beweismittel zu sammeln“, sagte Kreiner im Gespräch mit der APA.

Der gebürtige Tschetschene soll mit seiner Ehefrau und der gemeinsamen Tochter Ende August 2013 über die Türkei nach Syrien gereist sein und unter dem Kampfnamen Abu Aische im Bürgerkrieg für den IS gegen das Assad-Regime gekämpft haben. Zunächst kurze Zeit in einer bunt zusammen gewürfelten Miliz, dann bis April 2015 in einer aus Tschetschenen gebildeten Kampftruppe, wobei er laut Anklage eine Führungsfunktion innehatte. Die Truppe tat sich der umfangreichen, 201 Seiten umfassenden Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graz, die die Ermittlungen geleitet hatte, offenbar durch besondere Grausamkeit hervor. So soll Turpal I. in der nordsyrischen Stadt Hraytan die Erschießung von Bewohnern eines Hochhauses sowie drei als Sklavinnen gefangen genommener Frauen angeordnet haben. In Ratyan - einer Kleinstadt nördlich von Aleppo - ließ er laut Anklage zumindest sieben Schiiten mit Messern die Köpfe abschneiden, in der unweit gelegenen Stadt Hayyan soll er sich an ähnlichen Tötungen von Männern und Frauen in einer Wohnsiedlung aktiv beteiligt haben.

Der Tschetschene war 2004 als Flüchtling nach Österreich gekommen und wurde vom radikalislamistischen „Hassprediger“ Mirsad O. alias Ebu Tejma für den IS rekrutiert. In dem anstehenden Wiener Verfahren ist Ebu Tejma mitangeklagt: Er soll mehrere junge Männer dazu gebracht haben, für den IS in Syrien in den Krieg zu ziehen, darunter einen zum Islam konvertierten Steirer und einen jungen Tschetschenen, der im Mai 2013 bei Kampfhandlungen ums Leben kam.

Turpal I. versuchte im Mai 2013 erstmals mit seiner Familie nach Syrien zu kommen. In Ungarn wurde jedoch der Pass seiner Frau als Fälschung erkannt, die drei wurden zurück nach Österreich geschickt. Im darauf folgenden Juni schaffte es der Mann dann alleine nach Syrien, wo er eine militärische Grundausbildung durchlief und die Übersiedlung seiner Familie vorbereitete. Ende Juni flog er zurück nach Wien, zwei Monate später hatte er sein Ziel erreicht, indem er sich mit Frau und Tochter in der Provinz Aleppo ansiedelte.

Nach 2015 verlor sich zunächst die Spur des Tschetschenen. Über einen Zeugen, der auch Mirsad O. belastet hatte, was mit dazu führte, dass der Prediger in Graz rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt werden konnte, wurde dann bekannt, dass Turpal I. in Syrien Morde begangen haben soll. Der Belastungszeuge wurde in ein spezielles Zeugenschutzprogramm aufgenommen, Turpal I., der zu diesem Zeitpunkt in Österreich nicht mehr greifbar war, per internationalem Haftbefehl gesucht.

Im November 2018 klickten für den Tschetschenen in Belarus die Handschellen. Er kam in Auslieferungshaft, im darauf folgenden Frühjahr wurde er der österreichischen Justiz übergeben. Am 24. April 2019 verhängte das Landesgericht Graz über den Terror-Verdächtigen die U-Haft.

Zwingend zu enthaften war Turpal I., weil die U-Haft laut Strafprozessordnung (StPO) bis zum Beginn der Hauptverhandlung zwei Jahre nicht übersteigen darf. Das gilt selbst dann, wenn der Betroffene eines Kapitalverbrechens verdächtigt wird, das mit einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist (§178 Abs 1 2. Fall StPO). Seit 5. Mai befindet sich der 32-Jährige freiem Fuß.

Wie der APA aus informierter Quelle bestätigt wurde, wird der Mann vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) rund um die Uhr überwacht. Demnach sind acht Beamte für die Observation abgestellt. Ob er sich in fünf Wochen seinem Verfahren stellen wird, wurde selbst innerhalb der Justiz angezweifelt. Dahin gehende Bedenken weist sein Anwalt zurück. Sein Mandant besitze kein gültiges Reisedokument, das ihn zum Verlassen des Landes berechtige, und außerdem müsse er sich drei Mal wöchentlich bei der Polizei melden, meinte Kreiner.

Dem Verteidiger zufolge räumt Turpal I. ein, sich in Syrien aufgehalten zu haben, bestreitet aber an terroristischen Straftaten beteiligt gewesen zu sein oder gar Menschen getötet zu haben. Er will lediglich die Grabstelle seines in Syrien gefallenen Schwagers besucht habe.

Der bevorstehende Prozess, in dem sich neben Mirsad O. und dem steirischen Konvertiten, der in Syrien für den IS gekämpft haben soll, auch die Eltern und die Ehefrau von Turpal I. vor Geschworenen verantworten müssen, ist vorerst bis 27. Juli anberaumt. Für den 32-Jährigen geht es im Fall einer anklagekonformen Verurteilung um zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Verhandelt wird in Wien und nicht in Graz, weil einige von der Anklage umfasste Tathandlungen im Sprengel des OLG Wien stattgefunden haben sollen.

Verwandte Themen