Schlussstrich im VfGH, Warten in der Justiz nach Chat-Leaks
Die Veröffentlichung der Chats des suspendierten Sektionschefs Christian Pilnacek hat die Justiz schwer erschüttert. Der VfGH konnte mit dem Rücktritt Wolfgang Brandstetters aber schon am Freitag einen „Schlussstrich“ ziehen, Justizministerin Alma Zadic (Grüne) musste auf die Entscheidung über Pilnaceks Zukunft noch warten. Die OLG-Präsidenten wiesen Angriffe auf die Justiz zurück - und die Parteien stritten über die Frage der Zulässigkeit solcher Chat-Leaks.
Brandstetters Unterhaltungen mit Pilnacek - mit abfälligen Äußerungen angesichts des Sterbehilfe-Urteils des VfGH, aber auch über zwei Verfassungsrichterinnen - hatte am Donnerstag hohe Wellen geschlagen. Nach einem Gespräch mit Präsident Christoph Grabenwarter teilte Brandstetter in einer schriftlichen Stellungnahme mit, er könne „dem VfGH am besten dienen, indem ich mich von meiner Funktion zurückziehe“.
Grabenwarter zeigte sich im Ö1-Morgenjournal „erschrocken und bestürzt“ über den Chatinhalt: „Herabwürdigende Äußerung über Menschen aus Gründen ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts oder ihrer beruflichen Tätigkeit haben in einer demokratischen Debatte keinen Platz und in einer demokratischen Gesellschaft sollte dafür kein Raum sein“, betonte er - und wies die Äußerung Pilnaceks über einen „vom VfGH fehlgeleiteten Rechtsstaat“ aufs Schärfste zurück.
Aber damit konnte er einen „Schlussstrich“ unter die „unerfreuliche Entwicklung“ ziehen - und sich der am Montag startenden Session zuwenden. Brandstetter - der den Rückzug mit 1. Juli angekündigt hat - wird in dieser Session noch an einer Beratung in kleiner Besetzung (also nicht des ganzen Plenums) teilnehmen. Am Freitag hatte Grabenwarter mit ihm noch ein Gespräch über organisatorische Fragen.
Die Session - in der es u.a. wieder um Corona-Maßnahmen geht - ist jedenfalls nicht gefährdet. Denn neben den 14 VfGH-Mitgliedern gibt es sechs Ersatzmitglieder, die einspringen, wenn ein Verfassungsrichter verhindert ist - oder auch wenn ein Posten länger vakant ist. Dies war immer wieder der Fall, zuletzt vor der Ernennung Grabenwarters zum VfGH-Präsidenten im Februar 2020 - acht Monate nachdem die damalige Präsidentin Brigitte Bierlein im Juni 2019 Bundeskanzlerin geworden war. Auch Rücktritte - gesundheitsbedingt und aus anderen Grünen - hat der Gerichtshof schon öfter erlebt.
Die nächste reguläre Neubesetzung wäre erst im Jahr 2025 (wenn Verfassungsrichterin Claudia Kahr die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht) angestanden, also nach der nächsten Wahl. Für die Grünen ergibt sich jetzt überraschend die Möglichkeit auf ein zweites „grünes Ticket“ im VfGH. Sie haben bisher erst einmal ein VfGH-Mitglied vorgeschlagen, nämlich die Vizepräsidentin Verena Mader.
Formal muss Brandstetters Nachfolger oder Nachfolgerin von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen werden. In der politischen Realität teilen sich Koalitionspartner das Vorschlagsrecht auf. Brandstetter kam unter Türkis-Blau auf ÖVP-Vorschlag in den VfGH. Somit saßen bisher Grabenwarter und fünf andere Mitglieder auf ÖVP-Tickets, fünf auf SPÖ-Tickets, zwei wurden von der FPÖ vorgeschlagen und die Vizepräsidentin von den Grünen.
Zeit haben ÖVP und Grüne genug: Für Nachbesetzungen gibt es keine Fristen - nur die eine, dass ab dem Zeitpunkt der Vakanz die Stelle binnen einem Monat ausgeschrieben werden muss.
Am Freitag war jedenfalls noch nicht zu erfahren, ob die Grünen einen Anspruch erheben wollen. Klubchefin Sigrid Maurer in einer Stellungnahme gegenüber der APA nur darauf, dass im geplanten Informationsfreiheitsgesetz eine dreijährige Cooling-Off-Phase für Politiker enthalten ist. „Dass mit Brandstetter ein ehemaliger Politiker zum Mitglied des VfGH berufen wurde, hat sich nicht bewährt“, stellte sie fest, das zeige, wie wichtig Cooling Off wäre. Brandstetters Rückzug war für Maurer - die den Chat „inakzeptabel“ fand - „alternativlos“, damit sei weiterer schwerer Schaden vom VfGH abgewandt worden.
Seitens der Regierung gab es am Freitag keinen Kommentar. Aus dem Justizministerium war nur zu erfahren, dass man auf die (für nächste Woche erhoffte) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Suspendierung Pilnaceks erwarte - und Ministerin Alma Zadic (Grüne) angesichts der Chats eine Nachtragsanzeige prüfen lassen.
Seitens der ÖVP gab der Fraktionschef im U-Ausschuss Andreas Hanger eine Pressekonferenz - um den NEOS „hinterhältige Politik“ vorzuwerfen. Höchst empört zeigte er sich darüber, dass sie, wie sie zugaben, die als „vertraulich“ eingestuften Abschriften von Handy-Unterhaltungen an Medien weitergaben: „Da wird der Rechtsstaat mit Füßen getreten.“ Inhaltlich räumte er aber auf Nachfrage ein, dass er die Chats „zu hundert Prozent“ ablehne.
NEOS sahen sich im Recht: „Wenn sich ein ranghoher Beamter des Justizministeriums und ein Verfassungsrichter derart herabwürdigend, abfällig und respektlos über den Verfassungsgerichtshof, einzelne Mitglieder des VfGH, die WKStA und den Rechtsstaat an sich äußern, dann ist das eine Gefahr für den Rechtsstaat, dann hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, das zu erfahren“, betonte der stellvertretende Klubobmann Nikolaus Scherak - und hielt der ÖVP vor, selbst schon Akten geleakt zu haben.
Es sei schwierig, eine Grenze zu ziehen zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit, stellte die frühere OGH-Präsidentin und NEOS-Politikerin Irmgard Griss fest. Aber Personen des öffentlichen Lebens hätten laut Judikatur einen eingeschränkten Anspruch auf Schutz der Privatsphäre - und die Öffentlichkeit habe „schon ein Recht, zu erfahren, wie Personen in verantwortungsvollen Positionen denken“.
SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried nahm die Ereignisse zum Anlass für scharfe Kritik an der ÖVP: Er warf den Türkisen vor, „Krieg“ gegen die Justiz zu führen und diese „systematisch zu diffamieren“. Er forderte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) auf, „dem entgegen zu treten, damit die Richter und Staatsanwälte wissen, dass jemand hinter ihnen steht“. Brandstetters Rücktritt sei nur der erste, „es werden weitere folgen“, zeigte sich Leichtfried überzeugt.
In der Justiz herrscht große Sorge um das Vertrauen der Bevölkerung. Dies veranlasste die drei Präsidenten und eine Präsidentin der vier Oberlandesgerichte zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie wiesen „alle Versuche zurück, aus parteipolitischen, persönlichen oder populistischen Gründen das Vertrauen in die Justiz, insbesondere auch in die zur gesetzlichen Strafverfolgung berufenen Staatsanwaltschaften und ihre Amtsträger*innen, zu erschüttern“.
Angesichts des Chats distanzierten sie sich „nachdrücklich von jeder Art der Herabwürdigung, Beschimpfung und Schmähung“ des VfGH. Und versicherten, dass Richter, Staatsanwälte und alle Mitarbeiter der Justiz Verfassung und Gesetze „ohne Ansehen der Person, des Standes, des Geschlechts, der Hautfarbe, der sexuellen Orientierung, der Herkunft und der wirtschaftlichen oder politischen Macht“ achten, das werde nicht nur gelobt, sondern auch „laufend überprüft“.
Außerdem betonten sie, dass Richter auf Basis von Besetzungsvorschlägen unabhängiger Personalsenate ernannt werden. Politische Interventionen - die „massiv unseren ethischen Richtlinien widersprechen“ - blieben bei diesen richterlichen Senaten erfolglos. Denn Pilnacek hatte in seinem Chat auch kein Hehl daraus gemacht, dass er sich um Unterstützung für seine Frau bei der Präsidentenernennung am OLG Graz bemühte.