Schwangere in manchen Berufen bis zur Impfung frei gestellt

Die Freistellung Schwangerer in körpernahen Berufen wird an sich bis Ende September verlängert. Allerdings gilt diese nur für Personen, die nicht voll-immunisiert sind. Die entsprechende Novelle zum Mutterschutzgesetz hat der Sozialausschuss am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen getroffen. Die Opposition verweigerte die Zustimmung aus höchst unterschiedlichen Gründen. Kritik daran.

Während die Dienstfreistellung von Risikogruppen bereits mit Ende Juni ausläuft, wird bei Schwangeren noch einmal um drei Monate verlängert. Begründet wird dies damit, dass die Schutzimpfung für diese Gruppe erst relativ kurz, konkret seit Mai, empfohlen wird. Der Schutz von werdenden Müttern habe oberste Priorität, betonte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Aussendung. Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) ergänzte, nutzen könnten die Regelung jene schwangeren Arbeitnehmerinnen, die in Berufen tätig sind, wo physischer Körperkontakt mit anderen Personen nicht vermeidbar ist.

Darunter fallen Friseurinnen, Masseurinnen, Kindergartenpädagoginnen und Lehrerinnen. Der Freistellungsanspruch endet mit der zweiten Impfung. Die Kosten werden den Betrieben unverändert vom Bund komplett abgegolten. Bisher wurden fast drei Millionen Euro ausbezahlt. 31.000 Freistellungstage wurden beantragt.

Gegensätzliche Kritik kam aus der Opposition: SPÖ und FPÖ befürchten - mit der Ausnahme voll Geimpfter ab Juli - Druck auf schwangere Frauen, sich gegen Corona immunisieren zu lassen. Den NEOS wiederum missfiel laut Parlamentskorrespondenz, dass jene, die sich gegen eine Impfung entscheiden, auf Kosten der Steuerzahler freigestellt werden könnten.

Mit der Zustimmung von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ ins Nationalratsplenum geschickt wurde noch eine weitere Verlängerung: Auch das Programm „Betriebliches Testen“ wird bis Ende September verlängert. Corona-Checks für Beschäftigte, aber auch Kunden und andere Betriebsfremde werden weitere drei Monate gefördert, insgesamt stehen bis zu 100 Mio. Euro zu Verfügung.

Sozialminister Wolfgang Mückstein erklärte, warum man den 30. September als Auslauf-Datum gewählt hat: Bis dahin hofft man, dass etwa 80 Prozent der Bevölkerung - durch Impfungen oder Genesungen - immunisiert sind.

Im Unterrichtsausschuss beschäftigten sich die Abgeordneten am Mittwoch noch einmal mit dem - von knapp 160.000 Menschen mitgetragenen - Volksbegehren „Ethikunterricht für alle“. Die zu einem Hearing geladenen sechs Experten vertraten teils kontroversielle Meinungen zur Frage, ob, wie im Begehren gefordert, alle Schüler verpflichtend Ethikunterricht haben sollen. Die Regierung hat einen solchen im November nur für jene Schüler beschlossen, die von Religion abgemeldet sind. Im heurigen Herbst werde man damit in der Oberstufe starten und dann „step by step“ ausbauen, erläuterte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) im Sozialausschuss.

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