Regierung nimmt Raser ins Visier

Für Raser wird es nun ernst: Am Mittwoch legt Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) das sogenannte Raser-Paket als Regierungsvorlage im Ministerrat vor. Die Strafen werden erhöht, außerdem wird die Beteiligung an illegalen Straßenrennen als neues Delikt eingezogen. Parallel dazu arbeite das Ministerium „weiter an der verfassungskonformen Umsetzung der Beschlagnahme des Fahrzeugs bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern“, hieß es in der Vorlage.

„Wir haben in Österreich ein Problem mit extremen Rasern. Das sind einige, wenige unbelehrbare Wiederholungstäter, die mit ihrem Verhalten Menschenleben gefährden. Mit 110 in der 30er-Zone, mit 250 auf der Autobahn wird das Auto zur Waffe. Hier gibt es künftig deutlich härtere Strafen und Konsequenzen“, sagte Gewessler. Das Paket bringe neben einer deutlichen Erhöhung des Strafrahmens auf 5.000 Euro, eine Verdoppelung der Mindestentzugsdauer und die Einführung von „Beteiligung an illegalen Straßenrennen“ als besonders gefährliches Delikt in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Paket soll nach dem Beschluss im Parlament noch vor der Sommerpause nach Gewesslers Vorstellungen mit 1. September in Kraft treten.

Die Maßnahmen im Detail:

- Erhöhung des Strafrahmens von 2.180 auf 5.000 Euro bei stark

überhöhter Geschwindigkeit.

- Verdopplung der Mindestentzugsdauer des Führerscheins bei einer

Geschwindigkeitsüberschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit

im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als

50 km/h auf ein Monat.

- Ebenfalls Verdopplung bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen

im Wiederholungsfall auf drei Monate.

- Ab 80/90 km/h-Überschreitung gilt das Vergehen als unter besonders

gefährlichen Verhältnissen (sechs Monate Führerscheinentzug und

Nachschulung).

- Verdopplung des Beobachtungszeitraums für wiederholte

Geschwindigkeitsüberschreitungen auf vier Jahre.

- Illegale Straßenrennen werden in der StVO ausdrücklich als

„besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. besondere

Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert

und entsprechend gestraft.

- Nicht nur die unmittelbare Teilnahme, sondern auch Beteiligung in

Form von Unterstützung als Lenker eines anderen Fahrzeuges zum

Abschirmen der eigentlichen Teilnehmer fällt unter diese Regelung

und wird damit gleich sanktioniert.

- Sanktion: sechs Monate Entziehung der Lenkberechtigung, spätestens

im Wiederholungsfall eine verkehrspsychologische Untersuchung.

Die Beschlagnahme der Fahrzeuge bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern soll laut Gewessler ebenfalls noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Allerdings kommen die im Vorjahr noch angekündigten Senkungen der Grenzwerte für Führerscheinabnahmen um zehn km/h ebenso wie Rasen als Vormerkdelikt nicht.

Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) begrüßten die Strafverschärfungen bei ihrer Präsentation im März zwar, forderten aber weitere Maßnahmen. KFV-Direktor Othmar Thann konstatierte den nunmehrigen Änderungen ein „Minimalprogramm in der Verkehrssicherheit“, das Menschenleben kostet. Auch aus Sicht des VCÖ ist das Paket ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Der Führerschein werde weiterhin erst ab einer Überschreitung des Tempolimits von 40 km/h abgenommen, auch fehle die ebenfalls vorgesehene Aufnahme ins Vormerksystem.