75-Jähriger erhält in Steyr lebenslang für Mord an Ehefrau

Ein 75-Jähriger, der am 17. Jänner nach knapp 45 Jahren Ehe seine 71-jährige Frau brutal getötet hat, ist am Dienstag wegen Mordes zu lebenslanger Haft rechtskräftig verurteilt worden. 23 Mal wurde laut gerichtsmedizinischem Gutachten auf den Kopf des Opfers mit einem Kupferhammer eingeschlagen, zudem wies die Frau 54 Messerstiche am ganzen Körper auf. Der Pensionist war geständig und nannte Hass als Motiv.

Der Staatsanwalt hatte dem Angeklagten dessen reumütiges Geständnis allerdings „nicht abgenommen“. Mit „enormem Gewalteinsatz erhob er sich als Herr über Leben und Tod“, führte er aus. Daher plädierte er für eine hohe Strafe. Der Verteidiger hingegen verwies auf das Alter und den schlechten Gesundheitszustand seines Mandanten. „Er wird das Gefängnis nicht mehr lebend verlassen“, bat er das Geschworenengericht um eine eher milde Strafe.

Der gebrechliche Mann war zum Prozess von einem Sanitäter in einem Rollstuhl in den Schwurgerichtssaal geschoben worden. Seit Jahren ist der Angeklagte krank, habe für seine Tat daher extra mit Hanteltraining begonnen, um genug Kraft zu besitzen, führte der Staatsanwalt aus. Bereits Ende 2020 sei in ihm der Entschluss gereift, seine Frau umzubringen. „Sie hat immer an mir herumgenörgelt, das habe ich nicht mehr ausgehalten“, zitierte der Staatsanwalt den Angeklagten aus dem Einvernahmeprotokoll.

In den frühen Morgenstunden des 17. Jänner erhob sich der Pensionist um 2.30 Uhr vom Sofa im Wohnzimmer, ging zur schlafenden Frau ins Schlafzimmer und schlug mit dem Hammer zu - 23 Mal. „Um auf Nummer sicher zu gehen, holte er dann noch drei Messer und stach wahllos 54-mal auf den Körper ein“, schilderte der Staatsanwalt das brutale Vorgehen. Stunden später habe er dann laut Staatsanwaltschaft einen „vagen Selbstmordversuch“ unternommen. Er trank einen viertel Liter Diesel-Rasenmäherbenzin-Strohrum-Gemisch. Er schrieb auch einen Abschiedsbrief. „Schade“, es habe „nicht geklappt“, so der Ehemann vor Gericht rückblickend.

Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant inzwischen alles bereue und die Tat „mit nichts zu rechtfertigen“ sei. „Es ist furchtbar“, meinte der Angeklagte. „Freilich würde ich sie heute nicht mehr umbringen und die Scheidung nehmen“, sagte er. 2005 hatte das Paar, das 1976 geheiratet hatte, einen Anlauf genommen und stand vor dem Scheidungsrichter, in letzter Minute entschieden sie sich jedoch dagegen. Seit die Ehefrau vor einigen Jahren an Alzheimer erkrankte, habe sich die Situation zugespitzt. „Laut der Ärzte hätte ich freundlich zu ihr sein sollen, das ist mir aber nicht immer gelungen“, gab der Pensionist zu.

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner bezeichnete den Beschuldigten als voll zurechnungsfähig, bescheinigte ihm allerdings eine „massive narzisstische Störung“. Er sei extrem selbstbezogen und tyrannisch. So meinte auch der Angeklagte auf Nachfrage, warum er nicht nur sich selber umgebracht habe, „damit sie nicht alles hat“. Außerdem habe sie über ihn auch „schlecht geredet“, das habe ihn gestört. Aus Hass sei er dann zur „bestialischen“ Tat geschritten.

Die Geschworenen brauchten nicht lange, um zu ihrem Wahrspruch zu kommen. Alle acht sahen den Angeklagten des Mordes schuldig. Der Richter rechtfertigte das Höchstmaß der Strafe mit der „heimtückischen und grausamen“ Begehungsweise und sprach von einem „Overkill“. Die beiden Töchter sowie der Bruder des Opfers, der seine tote Schwester gefunden hat, hatten sich als Privatbeteiligte dem Strafprozess angeschlossen. Auch ihren Forderungen, u.a. die Übernahme von Therapiekosten, wurde stattgegeben.

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