Van der Bellen muss über Exekution bei Blümel entscheiden

Der Untersuchungsausschuss fordert den Bundespräsidenten. Denn der Verfassungsgerichtshof tat am Mittwoch kund, dass Alexander Van der Bellen für eine allfällige Exekution von Unterlagen im Finanzministerium verantwortlich wäre. Das Staatsoberhaupt hatte sich zuvor um eine Einschätzung an das Höchstgericht gewandt. Ob Van der Bellen dem einschlägigen Wunsch der Opposition nachgeben wird, blieb vorerst offen.

In der Hofburg wollte man sich nämlich zunächst nicht festlegen, was der Bundespräsident zu tun gedenkt. Folgt er der Meinung der Opposition, die glaubt, es seien nicht alle Akten aus dem Finanzministerium geliefert worden, müsste er eine Behörde seiner Wahl beauftragen, eine Exekution vorzunehmen. Freilich bestreitet Ressortchef Gernot Blümel (ÖVP), dass etwas ausständig ist. Vielmehr betont er, dass die Beamten selbst einschätzen müssten, ob ihre Unterlagen Relevanz für den Ausschuss hätten. Daher zeiht er auf Facebook die Opposition, „langgedienten und untadeligen“ Mitarbeitern seines Ressorts Unwahrheit zu unterstellen.

Gleichzeitig wirft der Finanzminister der Opposition vor, mit falschen Informationen den Bundespräsidenten täuschen zu wollen. Dabei geht es um eine E-Mail, von deren Nicht-Lieferung auch in der gestrigen „ZiB 2“ die Rede war, was sich jedoch bei Recherche des Ressorts als falsch herausgestellt habe. Das Dokument wurde demnach sogar zwei Mal übermittelt.

Druck auf den Präsidenten machen indes die Freiheitlichen. Aus Sicht des U-Ausschuss-Fraktionsvorsitzendem Christian Hafenecker ist Van der Bellen bereits seit zwei Monaten „zahnlos“ vorgegangen - weil er das VfGH-Erkenntnis nicht gleich im Mai hat exekutieren lassen.

Karg kommentierte die jüngste Entwicklung dagegen der SPÖ-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss, Jan Krainer. Van der Bellen brauche jetzt keine Ratschläge, sagte er in einer Sitzungspause der heutigen Ausschusssitzung und: „ich habe volles Vertrauen, dass er machen wird, was er für richtig hält.“ Auch die NEOS verlassen sich nun auf das Staatsoberhaupt. „Laut VfGH hat der Herr Bundespräsident jetzt einen weiten Handlungsspielraum - wir vertrauen darauf, dass er rasch eine gute Vorgehensweise wählen wird, um herauszufinden, ob Finanzminister Blümel seinen Pflichten tatsächlich nachgekommen ist“, meinte deren stellvertretender Klubobmann und Verfassungssprecher Nikolaus Scherak in einem Statement gegenüber der APA.

Der VfGH hat jedenfalls klar gestellt, dass er die Zuständigkeit für die Exekution der Aktenlieferungen nicht bei sich sieht. Der Gerichtshof habe nicht die Stellung eines „betreibenden Gläubigers“, Entscheidungen über weitere Schritte lägen also bei Van der Bellen.

Dieser hatte nach einem Schreiben der Opposition den VfGH um Mitteilung ersucht, ob er seinen Exekutionsantrag aufrecht erhält. SPÖ, FPÖ und NEOS hatten in einem Schreiben an den Bundespräsidenten beklagt, dass die - nach dem Exekutionsantrag dann doch erfolgten - Aktenlieferungen des Finanzministeriums unvollständig und zum Teil mangelhaft (weil nicht in elektronischer Form) seien. Blümel hat das bestritten und Van der Bellen eingeladen, sich von der Vollständigkeit der Aktenlieferung zu überzeugen.

Laut Entscheid des VfGH kommt dem Bundespräsidenten ein „weiter Handlungsspielraum“ zu. Es liegt an ihm zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche weiteren Schritte zu setzen sind. In der Präsidentschaftskanzlei bestätigte man nur den Erhalt der Mitteilung des VfGH.

Mit dem ursprünglichen Erkenntnis hatte der VfGH dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben und Blümel aufgefordert, unter anderem die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Da Blümel dem nicht nachkam, hatte die Opposition die Exekution beantragt. Auch dem kam der VfGH nach und beauftragte Van der Bellen am 5. Mai damit. Bisher kam es dazu allerdings nicht, denn Blümel startete zwar mit Verspätung, dann aber umgehend die Lieferung, die von der Opposition für unvollständig behauptet wurde.

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