Mordprozess nach Gewalttat in Mörbisch geht weiter
Am Landesgericht Eisenstadt ist am Donnerstag der Mordprozess gegen einen 29-jährigen Niederösterreicher fortgesetzt worden. Der Mann soll am 9. August 2020 in Mörbisch (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) einen 22-jährigen Burgenländer in einem Entwässerungskanal des Neusiedler Sees ertränkt und ihm anschließend Bargeld und eine Uhr gestohlen haben. Er bekannte sich nicht schuldig. Mehrere Zeugen und Sachverständige sagten vor Gericht aus. Ein Urteil ist für den Abend geplant.
Die Anklage lautet auf Mord und Raub. Der Niederösterreicher soll den 22-Jährigen zur Kläranlage in Mörbisch gelockt, ihn ins Gesicht geschlagen, in den Bauch getreten und in den Entwässerungskanal gezerrt haben. Dort soll er den Burgenländer laut Staatsanwaltschaft so lange unter Wasser gedrückt haben, bis dieser ertrank. Als mögliches Motiv gab die Staatsanwaltschaft Geldprobleme und Schulden, die der 29-Jährige beim Opfer gehabt haben soll, an.
Am Donnerstag war unter anderem ein Freund des Opfers geladen. Der 22-Jährige habe ihn gebeten, zu einem Treffen am Tatabend mitzukommen, er habe aber abgesagt. Der Mann erzählte vor Gericht, dass sich der Burgenländer bei dem Treffen Geld abholen wollte, das ihm jemand geschuldet habe. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte vom Burgenländer eine größere Summe Geld genommen und ihm in Aussicht gestellt haben, er bekomme in kurzer Zeit das Doppelte zurück. Das sei aber nicht passiert.
Der Angeklagte hatte den Freund des 22-Jährigen zuvor selbst ins Spiel gebracht, indem er angab, der Burgenländer habe sich in Mörbisch mit drei Albanern, die zu einer Gruppe rund um diesen Freund gehören, getroffen und ihn lediglich gebeten mitzukommen. Bei den Albanern habe das Opfer Schulden gehabt. Als das Treffen eskalierte, sei der 29-Jährige geflüchtet. Der Zeuge gab diesbezüglich an, dass das Opfer keine Schulden bei ihm gehabt habe. Außerdem sei er „noch nie in meinem Leben“ in Mörbisch gewesen.
Auch mehrere Bewohner von Mörbisch waren als Zeugen geladen. Ihnen war das auffällige Auto des Angeklagten in der Gemeinde aufgefallen. Sie gaben an, das schwarze Fahrzeug mit gelben Folierungen im Juli und August 2020 gesehen zu haben. Einer erzählte, er habe das Auto am Morgen des 9. August 2020 beim Schilfgürtel bei der Kläranlage in unmittelbarer Nähe zum Tatort gesehen und sich gewundert, warum das Fahrzeug dort parke.
Nach der Tat soll der Angeklagte dem Opfer Bargeld aus der Hosentasche und aus seinem Auto sowie eine Uhr gestohlen haben. Auch die beiden Handys und ein Teil der Kleidung des 22-Jährigen fehlten. Der Niederösterreicher hatte laut Staatsanwaltschaft Geldprobleme und Schulden. Der 22-Jährige habe sich neben seinem Job als Buchhalter auch mit Immobiliengeschäften beschäftigt. Er habe Geld gehabt und sei für Geschäftsideen offen gewesen. Die beiden Männer, die sich auf der Online-Verkaufsplattform „willhaben“ über das Sammeln von Parfums kennengelernt hatten, hätten etwa Kreditgeschäfte gemacht.
Der Burgenländer soll am Tatabend 9.500 Euro bei sich gehabt haben. Eine solche Summe wurde im Handschuhfach des Niederösterreichers gefunden, die Scheine teilweise nass. Ein Ermittler erklärte dazu vor Gericht, dass das Erdreich auf einem Teil der Scheine mit jenem am Tatort „sehr gut zusammenpasst“. Dasselbe gelte auch für Erde auf der Fußmatte auf der Beifahrerseite seines Autos. Der Angeklagte bestritt, dass das Geld vom Opfer stamme. Es sei nass gewesen, weil er es in seiner Heimatgemeinde auf einem ehemaligen Spielplatz vergraben hatte. Mit dem dortigen Erdreich stimmte jenes auf den Scheinen aber nicht überein, sagte der Ermittler.
Ein Sachverständiger erläuterte, dass bei der Obduktion des Opfers Tod durch Ertrinken festgestellt wurde. Auch Spuren stumpfer Gewalteinwirkung und Abschürfungen wurden festgestellt - etwa im Gesicht, an den Unterarmen und Händen sowie am Hals. Die Verletzungen würden darauf hindeuten, dass der 22-Jährige gewaltsam unter Wasser gedrückt worden sei.
Ein anderer Ermittler berichtete, der Angeklagte habe seine Version der Geschehnisse bei den Befragungen mehrmals geändert. Auf ihn gekommen sei man über sein Auto, dass von einer Videokamera auf der Zufahrtsstraße zum Tatort gefilmt wurde. Hinter ihm sei das auch das Auto des Burgenländers zugefahren. Weggefahren sei eine halbe Stunde später nur noch jenes des Niederösterreichers. Dafür dass noch drei weitere Personen - wie vom Angeklagten angegeben - am Tatort gewesen seien, gebe es keine Anhaltspunkte, sagte der Ermittler.