Einigung auf Testpflicht für Reiserückkehrer in Deutschland

Die deutsche Bundesregierung hat sich Medienberichten zufolge auf eine allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrer verständigt. Ein entsprechender Beschluss wurde am Donnerstagnachmittag in einer Runde der Staatssekretäre der beteiligten Ministerien gefasst, wie das Düsseldorfer „Handelsblatt“ berichtete. Laut „Bild“ müssen ab Sonntag „alle Einreisenden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben“, über einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis verfügen.

Ausgenommen sind demnach unter anderem Grenzpendler und Durchreisende, schrieb die Zeitung unter Berufung auf eine Kabinettsvorlage. Die Verordnung soll am Freitag von der Regierung beschlossen werden. Demnach sollen künftig nicht nur Flugreisende, sondern auch Menschen, die mit Auto, Bahn oder Schiff nach Deutschland kommen, bei der Einreise einen Test vorlegen. Für Flugreisende gibt es diese Testpflicht bereits.

Am Entwurf des deutschen Gesundheitsministerium, der bereits zwischen den Ressorts vorabgestimmt war, habe es nur noch kleine Änderungen gegeben, hieß es dem „Handelsblatt“ zufolge weiter. Bedenken seien aus dem Weg geräumt. Es gebe nun einen Konsens. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein - auch bei Geimpften.

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