Einigung auf Testpflicht für Reiserückkehrer in Deutschland

Die deutsche Bundesregierung hat sich Medienberichten zufolge auf eine allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrer verständigt. Ein entsprechender Beschluss wurde am Donnerstagnachmittag in einer Runde der Staatssekretäre der beteiligten Ministerien gefasst, wie das Düsseldorfer „Handelsblatt“ berichtete. Laut „Bild“ müssen ab Sonntag „alle Einreisenden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben“, über einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis verfügen.

Ausgenommen sind demnach unter anderem Grenzpendler und Durchreisende, schrieb die Zeitung unter Berufung auf eine Kabinettsvorlage. Die Verordnung soll am Freitag von der Regierung beschlossen werden. Demnach sollen künftig nicht nur Flugreisende, sondern auch Menschen, die mit Auto, Bahn oder Schiff nach Deutschland kommen, bei der Einreise einen Test vorlegen. Für Flugreisende gibt es diese Testpflicht bereits.

Am Entwurf des deutschen Gesundheitsministerium, der bereits zwischen den Ressorts vorabgestimmt war, habe es nur noch kleine Änderungen gegeben, hieß es dem „Handelsblatt“ zufolge weiter. Bedenken seien aus dem Weg geräumt. Es gebe nun einen Konsens. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein - auch bei Geimpften.

Indes wies das Robert-Koch-Institut (RKI) in seinem wöchentlichen Lagebericht darauf hin, dass immer mehr Infektionen auf Reiserückkehrer zurückzuführen sind. Von 28. Juni bis 25. Juli seien 3.662 Fälle gemeldet worden, in denen die Betroffenen dem Virus wahrscheinlich im Ausland ausgesetzt gewesen seien. Am häufigsten seien Spanien, die Türkei, die Niederlande, Kroatien und Griechenland genannt worden, wobei es bei der Türkei seit Mitte Juli einen besonders starken Anstieg gegeben habe. Mit Frankreich, Italien, Österreich und Dänemark stehen weitere beliebte Reiseziele auf den ersten zehn Plätzen der Liste. Immer noch finde aber der überwiegende Anteil der Corona-Übertragungen - mindestens 81 Prozent - innerhalb Deutschlands statt, so das RKI.

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