24 Austrotürken Staatsbürgerschaft aberkannt

Ihre österreichische Staatsbürgerschaft haben 24 türkischstämmige Wiener verloren. Basis dafür war ein Feststellungsverfahren der MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft), wie der „Kurier“ (Donnerstag-Ausgabe) berichtet. Insgesamt wurde gegen 450 Austrotürken ein derartiges Verfahren aufgrund einer 2018 online gestellten Liste der türkischen Wahlkommission eingeleitet. Anfang August waren 60 davon erledigt.

Mit der Liste konnten sich Auslandstürken informieren, ob sie bei der Präsidentschaftswahl in der Türkei wahlberechtigt waren - was eigentlich türkischen Staatsbürgern vorbehalten ist. Anders als bei der 2017 von der FPÖ dem Innenministerium und den Bundesländern zur Verfügung gestellten angeblichen türkischen Wählerevidenzliste, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Vorjahr die Verwertbarkeit der aktuellen Liste.

Das bezweifelt jedoch der Anwalt von rund ein Dutzend Betroffener, Kazim Yilmaz, und brachte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Sollte dieses der MA35 Recht geben, will Yilmaz sich an die Höchstgerichte wenden. Schließlich sei die Liste niemals von der Türkei bestätigt worden.

Den Freiheitlichen wiederum ist das zu wenig angesichts der 18.500 Verdachtsfälle auf illegale Doppelstaatsbürgerschaften, auf die eine von der FPÖ 2017 aufgebrachte Liste schließen lasse, argumentierte Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp: „Wenn jetzt lediglich 24 Aberkennungen übrigbleiben würden, dann wäre das ein Armutszeugnis.“ Nepp sah SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) gefordert, bei den noch offenen Fällen „rasch und strikt“ vorzugehen. Zudem sollten etwaige zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen von diesen „illegalen Doppelstaatsbürgern“ zurückgefordert werden.

Auch die Wiener ÖVP verlangte am Donnerstag von der zuständigen Einwanderungsbehörde MA 35 ein konsequenteres und schnelleres Vorgehen. „Wir fordern hier mehr Tempo und Engagement von der Stadt Wien“, erklärten Verfassungssprecher Patrick Gasselich und Integrationssprecherin Caroline Hungerländer. Wer sich nach dem Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft eine zweite beschafft, müsse mit Konsequenzen rechnen.

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