3G am Arbeitsplatz und Steuerreform noch nicht fertig

Die Einführung der 3G-Plicht am Arbeitsplatz ist noch nicht fertig ausverhandelt. Kommen wird diese Corona-Maßnahme aber „mit hoher Wahrscheinlichkeit“, wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat erklärte. Auch sonst sind viele aktuelle Regierungsvorhaben offen. Weder zur ökosozialen Steuerreform noch zur Sterbehilfe- oder Informationsfreiheitsregelung gab es nach der Regierungssitzung Neues.

Es sei wichtig, dass es auch die Abstimmung mit den Sozialpartnern gebe, und die sei weiter im Laufen, so Kogler zum angestrebten verpflichtenden Nachweis von Impfung, Test oder Genesung von Covid-19 am Arbeitsplatz. Man brauche „Sicherheiten für die Fragen, die damit verbunden sind“, so der Vizekanzler, ohne in Details zu gehen. Dem Vernehmen nach sind sich Regierung und Sozialpartner inhaltlich weitgehend einig, feilen aber an der tatsächlichen rechtlichen Umsetzung. Dabei geht es etwa um die Frage der Konsequenzen, wenn ein Arbeitnehmer sich weigert, einen 3G-Nachweis zu erbringen.

Noch weniger gaben Kogler und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) im Pressefoyer zur ökosozialen Steuerreform bekannt, die den Start in die CO2-Bepreisung bringen und demnächst präsentiert werden soll. „Es ist bis dato sehr gut gelungen, Verhandlungsverlauf und Eckpunkte nicht öffentlich auszuplaudern. So wollen wir es weiter halten“, gab sich Kogler selbstbewusst zugeknöpft. Blümel meinte nur, er sehe das genauso, und die Ergebnisse der Verhandlungen werde man „so bald wie möglich“ öffentlich machen.

Wie die APA aus Regierungskreisen erfuhr, könnte die finale Verhandlungsrunde zum Prestigeprojekt der türkis-grünen Koalition in diesen Tagen über die Bühne gehen. In zwei Wochen, am 13. Oktober, hält Blümel jedenfalls seine Budgetrede im Nationalrat - bis spätestens dahin sollte also klar sein, wie die Steuerreform ausschaut.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bat unterdessen für die Bereiche Sterbehilfe und Informationsfreiheit um Geduld. Bei ersterem sei das Justizressort legistisch zuständig, und man wolle - nach dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs, der die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord mit Jahresende gekippt hat - zeitgerecht Lösungen vorlegen. Bei der Informationsfreiheit gehe es um einen Paradigmenwechsel und wirklich große Änderungen, auch was Verfassungsregelungen betrifft. Sie sei mit den Betroffenen, etwa den Ländern, intensiv in Kontakt. Einen konkreten Zeitrahmen zur Fertigstellung könne sie nicht nennen, so Edtstadler.

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