Illegale Wahlkampffinanzierung - Ein Jahr Haft für Sarkozy

Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy (2007-12) ist wegen illegaler Wahlkampffinanzierung zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Das Gericht in Paris entschied am Donnerstag, dass der 66-Jährige die Strafe in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests mit einer Fußfessel verbüßen darf. Laut dem Gericht überschritt Sarkozy 2012 die gedeckelten Wahlkampfkosten bei seiner letztlich gescheiterten Wiederwahlkampagne. Sarkozy Anwalt Thierry Herzog kündigte Berufung an.

In Frankreich sind die Ausgaben für einen Wahlkampf gedeckelt, um mehr Chancengleichheit zwischen den Kandidaten zu schaffen. 2012 lag die erlaubte Obergrenze bei 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich sollen von Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben worden sein.

Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner konservativen Partei UMP - inzwischen in Republikaner umbenannt - getarnt worden sein. Erfunden haben soll Sarkozy das System zwar nicht, er habe wichtige Hinweise von Buchhaltern aber ignoriert. Sarkozy hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen und erklärt, man habe in dem Wahlkampf nicht finanziell über die Stränge geschlagen. Zum Urteilsspruch erschien er nicht persönlich vor Gericht.

Neben dem einstigen Hoffnungsträger der französischen bürgerlichen Rechten standen in dem Verfahren 13 Menschen wegen des Verdachts auf Betrug und Beihilfe vor Gericht. Das Gericht sprach sie alle schuldig und verhängte teils mehrjährige Haftstrafen, die in Teilen auf Bewährung ausgesetzt wurden und im übrigen im Hausarrest stattfinden sollen.

Für Sarkozy ist es nicht die erste Verurteilung. Im März wurde er in einer anderen Affäre wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Kein Präsident der 1958 gegründeten Fünften Republik Frankreichs wurde bisher so hart bestraft. Sarkozy hat angekündigt, Berufung einzulegen. Die französische Justiz ermittelt gegen ihn außerdem wegen angeblicher Zahlungen Libyens im Wahlkampf 2007.

Die NEOS wiesen angesichts des Urteils in Frankreich auf die Lage in Österreich hin und forderten ein strengeres Parteienfinanzierungsgesetz mit echten Einsichtsrechten für den Rechnungshof und härteren Strafen bei Überschreitungen: „Es muss auch in Österreich endlich wehtun, wenn Parteien dermaßen dreist die Wahlkampfkostengrenze überschreiten“, erklärte der Generalsekretär der Partei, Douglas Hoyos, in einer Aussendung. „Die ÖVP hat 2017 genau wie Sarkozy die Wahlkampfkostenobergrenze um das Doppelte überschritten - aber während Sarkozy verurteilt wird, ist die ÖVP mit 800.000 Euro Geldbuße davongekommen. Das tut einer Partei wie der ÖVP nicht weh.“ Eine Überschreitung von sechs Millionen Euro könne nicht „unabsichtlich passieren“, so Hoyos. „Das war damals klares Kalkül von Sebastian Kurz und seiner Volkspartei - weil ein Verstoß im Endeffekt viel mehr bringt als er kostet. Deshalb werden sich Parteien wie die ÖVP auch nicht an die Regeln halten, solange die Strafen so niedrig sind.“

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