Beim Unterhalt entscheidet oft das Gericht

Das Thema Unterhalt wird relativ selten unter den Paaren selbst geregelt. Nur in 38 Prozent der Fälle entscheiden die Eltern die Zahlungen untereinander. Fast ebenso oft (36 Prozent) braucht es eine gerichtliche Entscheidung, wobei in jeder zweiten Causa eine Einigung erzielt wird. In den übrigen Fällen regelt den Unterhalt eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, zeigt eine erstmalige Unterhaltsbefragung der Statistik Austria im Auftrag des Sozialministeriums.

82.000 minderjährige Kinder beziehen eine Geldleistung vom Vater. Die durchschnittliche Höhe beträgt 304 Euro. Bei etwa 16.000 Kindern kommt der Vater seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nach, weshalb ein staatlicher Unterhaltsvorschuss beantragt werden muss. Hier fließen im Schnitt 250 Euro. Die meisten Kinder mit Unterhaltsanspruch sind in den Altersgruppen von 6 bis 9 Jahren (25 Prozent) und 10 bis 14 Jahren (32 Prozent).

Allerdings müssen 36 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden in Österreich gänzlich ohne Unterhaltszahlungen oder Ersatzleistungen auskommen. Konkret handelt es sich dabei um 59.000 Kinder. Sie erhalten weder Unterhalt vom anderen Elternteil noch staatlichen Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenpension. Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) spricht hier von einem Fehler im System und hält das für inakzeptabel und reparaturbedürftig. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ergänzte in einer Aussendung, dass man an einer gesetzlichen Lösung arbeite, um die bestehenden Lücken im Unterhaltsvorschuss zu schließen.

Insgesamt 17 Prozent der Minderjährigen, die Unterhaltszahlungen erhalten, werden etwa die Hälfte der Woche bzw. mehrmals pro Woche vom anderen Elternteil betreut. 14 Prozent verbringen einmal pro Woche Zeit mit dem anderen Elternteil, 27 Prozent einmal alle zwei Wochen, sechs Prozent einmal pro Monat. Weitere 27 Prozent der Kinder werden seltener oder nie vom anderen Elternteil betreut.

Die am häufigsten umgesetzte Vereinbarung ist jene der Betreuung einmal alle zwei Wochen beispielsweise an Wochenenden. Bis zweijährige Kinder werden am ehesten zur Hälfte vom Vater betreut (etwa neun Prozent), ab 15-Jährige am seltensten.

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