Vor Urteil im prozess um angezündete Wiener Trafikantin

Bis zuletzt hat der Mann, der am 5. März 2021 seine Freundin in einer Trafik in der Nussdorfer Straße in Wien-Alsergrund angezündet hat, in seinem Mordprozess keine Reue gezeigt. Es tue ihm leid, räumte er Freitagmittag in seinem Schlusswort am Landesgericht ein, um sogleich einzuschränken: „Sie hat mich so weit gebracht, ich wollte das nicht.“ Er habe die Tat „nicht geplant“, beteuerte der 47-Jährige: „Das schaut ganz anders aus.“ Das Urteil dürfte vor 16.00 Uhr ergehen.

„Nichts rechtfertigt diese Tat und das qualvolle Leiden dieser Frau“, bekräftigte Staatsanwältin Susanne Schneider in ihrem Schlussplädoyer. Der Angeklagte habe „diese grausame Tat“ genau geplant: „Er hat in Fläschchen abgefülltes Benzin griffbereit in sein Auto gelegt. Er hat abgewartet, bis sie allein in ihrem Geschäft war und ihm ausgeliefert war“. Elf Mal habe der Mann aus - grundloser - Eifersucht auf seine Partnerin eingeschlagen, sie minutenlang „bis zur Regungslosigkeit“ mit einem Kabel gedrosselt, sie angezündet und die Tür hinter sich verschlossen: „Er überließ sie ihrem Schicksal.“ Vor Gericht habe er seine Tat „verharmlost“.

Das betonte auch Rainer Rienmüller, der Rechtsvertreter der Angehörigen der Getöteten. Der Angeklagte habe eine „abscheuliche Verantwortung“ präsentiert und vor den Geschworenen Täter-Opfer-Umkehr betrieben. „Ein Geständnis hätte den Hinterbliebenen einen kleinen Tropfen Trost gebracht, wo kein Trost zu finden ist“, merkte Rienmüller an.

„Wir haben eine verstörende Verhandlung erlebt“, bilanzierte Verteidiger Michael Schnarch. Sein Mandant habe „die Kontrolle über sich verloren“. Sollten die Geschworenen zur Ansicht gelangen, dass der Tatbestand des Mordes erfüllt sei, „kann ich nur höflichst bitten, von der schwersten Strafe (das wäre lebenslang, Anm.) Abstand zu nehmen“.

Die 35-Jährige war trotz vierwöchiger intensivmedizinischer Bemühungen, im Zuge derer ihr mehrere Gliedmaßen amputiert werden mussten, an einem Multiorganversagen infolge der schweren Verbrennungen gestorben. Zu Beginn des heutigen Verhandlungstags wurde ein erschütterndes Video abgespielt, das die Tat zeigt.

In der Trafik war eine Überwachungskamera installiert, obwohl das Gerät von den Flammen beschädigt wurde, konnte das Bildmaterial im Zuge der Ermittlungen rekonstruiert bzw. gerettet werden. Während das Video abgespielt wurde, herrschte im Großen Schwurgerichtssaal beklemmende Stille. Die Geschworenen und die Zuhörer bekamen zu sehen, wie der Angeklagte in die kleine Trafik kommt, die Tür hinter sich verschließt, sofort auf sein Opfer losgeht, die Frau zu Boden wirft und dann immer wieder kräftig auf sie einschlägt, schließlich ein schwarzes Kabel um ihren Hals schlingt und zusammenzieht. Die Trafikantin wehrt sich zu Beginn gegen den rund zweiminütigen Drosselvorgang, ihr Widerstand erlahmt dann allerdings, was der Angreifer dazu nutzt, den Inhalt eines 500 Milliliter-Fläschchens - Benzin - über sie und das Kassapult zu schütten. Dann zündet er die Frau an. In Sekundenbruchteilen steht das Opfer in Flammen. Der Angreifer verlässt das Geschäft, verschließt die Tür und zieht hinter sich einen Rollbalken hinunter.

Dass die 35-Jährige nicht hilflos in ihrem Geschäft verbrannte, war einem jungen Mann und einer Frau zu verdanken, die draußen die Rauchentwicklung in der Trafik mitbekamen. Der Mann beschaffte sich aus einem unmittelbar neben der Trafik gelegenen Supermarkt einen Einkaufswagen und donnerte mit diesem so lange gegen die Eingangstür, bis diese zunächst einen Spalt aufging. Durch diesen Spalt verschaffte sich die Frau Zutritt ins Innere.

„Alles war dunkel, schwarz verraucht. Ich konnte nichts sehen. Ich habe mich langsam vorwärtsgetastet“, schilderte nun diese Frau dem Schwurgericht, die sich ursprünglich krankheitsbedingt entschuldigt hatte, ungeachtet ihrer gesundheitlichen Angeschlagenheit sich aber kurzfristig doch dazu entschloss, ihre Zeugenaussage bei Gericht zu machen. Sie sei behutsam weiter gegangen, durchaus mit Angst, es könne plötzlich etwas explodieren: „Da tauchte plötzlich die Gestalt einer Frau auf.“

An dieser Stelle musste die Zeugin ihren Bericht unterbrechen. Sie wurde von ihrer Erinnerung und der damit verbundenen Emotionen eingeholt. Es sei der anderen Frau gegenüber „entwürdigend“ gewesen, dieser - deren Kleider sowie der Großteil ihrer Haut waren verbrannt - gegenüber treten zu müssen, setzte die Zeugin fort. Zugleich habe sie sich „gefreut, dass sie gestanden ist. Es hat mir Mut gegeben, sie herauszubringen.“ Das Opfer habe „zögernde Schritte“ in ihre Richtung gesetzt: „Sie hat mich gefasst an den Armen.“ In diesem Moment sei für sie „die Welt stehen geblieben“, hielt die Zeugin fest.

Gemeinsam habe man sich dann rückwärts Richtung Tür begeben. Je näher sie dem Tageslicht rückte, desto deutlicher habe sie wahrgenommen, in welchem Zustand sich die Trafikantin befand: „Das war etwas, was mein Gehirn nicht verarbeiten konnte.“ Sie habe die Frau schließlich los gelassen: „Ich habe mir gedacht, je mehr sie allein geht, desto weniger wird ihre Haut beschädigt.“

Draußen habe die Trafikantin sich auf den Boden gesetzt: „Sie hat nach Luft gerungen. Sie hat ihren Mund weit aufgemacht. Es kam nur schwarzer Rauch heraus.“ Andere Leute hätten sich auf der Straße befunden: „Um mich herum waren die Menschen in Panik und haben geschrien. Ich habe daher entschieden, dass ich selber die Rettung rufe.“

Die 35-Jährige hatte keine Chance, sich gegen den Brandanschlag zur Wehr zu setzen, machte Gerichtsmediziner Christian Reiter deutlich. Infolge des Drosselns sei sie „schwer benommen und wehrlos“ gewesen, „deswegen konnte das Benetzen mit dem Brandbeschleuniger und Anzünden ungestört fortgesetzt werden“, führte Reiter aus. Seinem Gutachten zufolge wurden 75 Prozent der Körperoberfläche der Frau durch die Hitzeeinwirkung schwerst beschädigt.

Auf dem Video einer weiteren Passantin, das diese mit ihrem Smartphone aufgenommen hatte und das ebenfalls den Geschworenen gezeigt wurde, war zu sehen, wie die Trafikantin aus der Trafik taumelt und sich mit letzten Kräften am davor befindlichen Einkaufswagen festhält. Nach ihrer Verbringung in ein Krankenhaus kämpfte die 35-Jährige 30 Tage um ihr Leben - letzen Endes vergebens. „Es besteht kaum mehr eine Chance, dass ein Mensch das überlebt“, sagte dazu Gerichtsmediziner Reiter. Die Frau habe bis zu ihrem Ableben am 3. April „qualvolle Schmerzen“ durchgemacht.

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine „völlige Befreiung von Empathie“. Sollten die Geschworenen den inkriminierten Mordvorsatz bejahen, sei von einer „inszenierten Hinrichtung“ auszugehen. Die Freundin des Angeklagten wurde „in ihrer geliebten Trafik mit größter Brutalität zu Tode gebracht“, sagte Hofmann.

Der Angeklagte sei zwar zurechnungsfähig, weise aber „eine erheblich krankhafte Persönlichkeitsstruktur“ auf, betonte Hofmann. Ein „ausgeprägter Narzissmus“ sei diesem eben so eigen wie eine hohe Kränkbarkeit, eine besondere Zwanghaftigkeit und ein Nichtakzeptieren von Zurückweisung. Der 47-Jährige habe die Trafikantin für alles, „was ihm an Unglück in seinem Leben passiert ist“ - etwa einen Jobverlust -, verantwortlich gemacht und sie „tief greifend herabgewürdigt“, legte der Gutachter dar.

Aufgrund seiner Persönlichkeit sei der 47-Jährige als gefährlich anzusehen. Daher sprach sich der Psychiater im Fall eines Schuldspruchs für die - zeitlich unbefristete - Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Ohne die im sogenannten Maßnahmenvollzug gewährleisteten therapeutischen Hilfsmittel ist laut Hofmann zu befürchten, dass der Mann „erneut Straftaten mit schweren Folgen bis hin zu Tötungsdelikten begehen wird“.

Die Angehörigen der 35-Jährigen - ihr Vater, ihre Mutter, eine Schwester, ein Halbbruder und drei weitere Mitglieder der Familie verfolgten getrennt vom restlichen Publikum von der Galerie des Schwurgerichtsaals aus die Verhandlung. Während der Vorführung der Videos entfernten sie sich. Unter Berücksichtigung der besonderen Grausamkeit der Tatausführung und dass die Eltern den wochenlangen Todeskampf ihrer Tochter auf einer Intensivstation miterleben mussten erscheine im vorliegenden Fall ein Trauerschmerzengeld geboten, das über den üblichen Schmerzengeldsätzen liegt, führte ihr Rechtsvertreter aus. Rienmüller beantragte für den Vater, zu dem die Getötete ein besonders inniges Verhältnis hatte - sie hatte einen Wohnsitz auf seinem Bauernhof und betreute seine Pferde mit -, den Zuspruch von 50.000 Euro. Für die Mutter, die an einem Gehirntumor leidet, mehrere Operationen hinter sich hat und von ihrer Tochter gepflegt und finanziell unterstützt wurde, machte Rienmüller 60.000 Euro geltend. Mit ihrer Schwester, die sie wöchentlich sah, hatte die Trafikantin ein enges und inniges Verhältnis, die beiden verband unter anderem die Leidenschaft für Pferde. Ihr soll der Angeklagte ein Trauerschmerzengeld in Höhe von 15.000 Euro ersetzen. Nichts davon erkannten der Angeklagte bzw. sein Verteidiger an.

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