Kontaktmann des Attentäters von Wien vor Gericht
Am kommenden Montag wird am Landesgericht für Strafsachen gegen einen Kontaktmann des Attentäters von Wien verhandelt, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Menschen getötet und 23 weitere zum Teil schwer verletzt hat, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Dem 26-jährigen Tschetschenen werden die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation angelastet.
Der Arbeiter soll der Anklageschrift zufolge zumindest seit 2015 „eine hohe Affinität“ zur radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) aufgewiesen und diese ideologisch unterstützt haben. Seine Gesinnung soll sich in Folge weiter radikalisiert haben, im Sommer 2019 schloss er sich laut Staatsanwaltschaft Wien einer streng salafistisch-dschihadistischen Gruppierung an. Eine direkte Beteiligung am Terror-Anschlag im vergangenen Herbst ist ihm - derzeit - nicht nachzuweisen. Das Attentat wird daher nicht im Fokus der Verhandlung stehen.
Der 26-Jährige war am 3. November als Kontaktperson des Attentäters festgenommen worden. Seither befindet er sich in U-Haft. Im Zuge der Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Tschetschene per WhatsApp Propagandamaterial des IS verbreitet und sich mit Personen der radikalislamistischen Szene - darunter auch der Attentäter von Wien - getroffen hatte. Diese Begegnungen fanden seit Juni 2020 in Form von „Samstagstreffen“ in einer Wohnung in St. Pölten statt, die der Vertiefung von Arabisch-Kenntnissen dienten. Sonntags wurde in der Wohnung laut Anklage „einem kleineren, ausgewählten Personenkreis“ religiöser Unterricht erteilt, wobei radikale Glaubensinhalte und der IS hochgehalten worden sein sollen. An zwei dieser Treffen - konkret am 27. September und am 25. Oktober - soll der spätere Attentäter von Wien teilgenommen und dabei offen einen IS-Ring getragen und präsentiert haben.
Der Angeklagte soll dem „inneren Kreis“ dieser Gruppe angehört haben, heißt es in der Anklage. Demnach besaß er einen von drei Schlüsseln zur Wohnung in St. Pölten, die eine Bibliothek mit radikalem Schriftgut enthielt. Sein Verteidiger Nikolaus Rast betonte im Gespräch mit der APA, dem Tschetschenen sei es nur darum gegangen, Arabisch zu lernen. Er habe keine Terror-Pläne gewälzt. Was das Thema WhatsApp betreffe, seien von der Anklage „fünf Nachrichten in einem Zeitraum von fünf Jahren“ umfasst. Groß könne die dem 26-Jährigen unterstellte Propagandaleistung daher nicht gewesen sein.
Zur Verhandlung sind eine ganze Reihe von Zeugen geladen. Das Urteil soll am Montagabend fallen.