Prozess gegen „Ibiza-Detektiv“ mit Zeugen fortgesetzt

Der Drogenprozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler, ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten mit Zeugenbefragungen fortgesetzt worden. Der 40-Jährige soll mehr als ein Kilo Kokain weitergegeben haben. Die Befragung der Hauptbelastungszeugin war schwierig, ihre Angaben widersprachen sich mitunter. Der Angeklagte hatte sich am ersten Prozesstag nicht schuldig bekannt. Die Verteidigung hatte von konstruierten Vorwürfen gesprochen.

Der Privatdetektiv soll laut Staatsanwalt Bernd Schneider insgesamt 1,25 Kilo Kokain mit einem Reinheitsgehalt von zumindest 70 Prozent 2017 und 2018 nahe der niederösterreichischen Stadt Haag (Bezirk Amstetten), in Salzburg und Oberösterreich zu einem Grammpreis von 40 Euro an einen Bekannten übergeben haben. Damit soll Julian Hessenthaler laut Anklage Schulden beglichen bzw. seine triste finanzielle Situation aufgebessert haben.

Belastet wird der in U-Haft sitzende Angeklagte von zwei Zeugen. Der Mann und seine ehemalige Geliebte waren vor rund einem Jahr wegen Drogendelikten verurteilt worden. Die Slowakin, deren Einvernahme am ersten Verhandlungstag am 8. September aufgrund psychischer Probleme abgebrochen werden musste, wurde am Mittwoch auf ihren Wunsch hin in Abwesenheit des Angeklagten befragt. Ihre Angst vor dem Beschuldigten erklärte sie damit, dass er sie mit einer Pistole bedroht habe.

Zu dem Vorfall soll es im Büro des männlichen Belastungszeugen gekommen sein. Sie sei alleine mit Julian Hessenthaler in den Räumlichkeiten gewesen, habe ihn massiert und dann in den Schwitzkasten genommen und gesagt, er solle den Mann nicht in schlechte Geschäfte verwickeln. Daraufhin habe ihr der Angeklagte ein Video von ihr beim Drogenkonsum gezeigt. „Er nahm eine Pistole und setzte sie mir an den Kopf. Er betätigte den Abzug, aber die Waffe war nicht geladen“, hatte sie in ihren vorangegangenen Einvernahmen durch die Polizei ausgesagt. „Es fällt auf, dass Sie auch heute den Vorfall nicht chronologisch schildern können“, merkte der Richter an. „Weil es der schlimmste Tag für mich war“, meinte die Slowakin dazu, die im Laufe der Befragung in Tränen ausbrach.

„Sie sind ungewöhnlich häufig einvernommen worden. Haben Sie eine Erklärung dafür?“, wollte der Richter von der Zeugin bezüglich der mehr als zehn Befragungen durch die Polizei wissen. Die Slowakin begründete das damit, dass sie einen Schlussstrich ziehen wollte. Zudem habe die Polizei sie immer wieder zu Beweisen in ihrem Handy befragt. Diskrepanzen zeigen sich laut dem Richter in den Aussagen der Frau auch in Bezug auf die Anzahl der Übergaben, bei denen sie dabei gewesen sein soll. Eine Weitergabe von einem halben Kilo Kokain in Oberösterreich habe sie erst in ihrer achten oder neunten Einvernahme erwähnt. „Das widerspricht dem Motiv, reinen Tisch zu machen“, meinte der Richter. Die Frau entgegnete: „Ich habe mich gefürchtet, das der Polizei zu sagen.“

Auch während der Befragung am Mittwoch sprach die Zeugin zunächst von zwei und dann erst auf Nachfrage des Richters von drei Übergaben, bei denen sie dabei gewesen sein soll. „Der Druck auf mich ist enorm“, begründete die Frau ihre unterschiedlichen Angaben.

Die Befragung der Hauptbelastungszeugin gestaltete sich schwierig, die Frau wechselte immer wieder zwischen Deutsch und Slowakisch. „Es ist derart unstrukturiert und unchronologisch, was sie erzählt. Da kennt sich kein Mensch aus“, meinte der Richter zur Dolmetscherin.

Die Aussagen der beiden Belastungszeugen stehen teilweise im Widerspruch. Der mutmaßliche Abnehmer des Kokains hatte das am ersten Verhandlungstag mit psychischen Problemen der Frau begründet. Der Angeklagte äußerte hingegen die Vermutung, dass der Zeuge für falsche Vorwürfe gegen ihn Geld bzw. geldwerte Sachleistungen in Form von Anwaltshonorar bzw. nach der Verurteilung eine Fußfessel erhalten habe. Das bestritt der Mann.

Bei einem Schuldspruch drohen Julian Hessenthaler bis zu 15 Jahre Haft. Neben Suchtgifthandel wird dem 40-Jährigen vorgeworfen, einen gefälschten slowenischen Führerschein und Personalausweis, die auf den Namen einer rumänischen Bekannten lauteten, besessen und übergeben sowie bei einer Polizeikontrolle am 7. Mai 2019 in Wien eine gefälschte slowenische Lenkberechtigung vorgewiesen zu haben. „Ich übernehme die Verantwortung dafür, dass diese Dokumente falsch sind“, hatte der Angeklagte am ersten Tag der Schöffenverhandlung eingeräumt.

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