Schuldsprüche für Wiener Polizisten nach Gewalt bei Demo

Am Wiener Landesgericht für Strafsachen sind Freitagmittag zwei Polizisten im Zusammenhang mit einer Klima-Demo, die am 31. Mai 2019 in der Bundeshauptstadt abgehalten wurde, verurteilt worden. Die zur Bewährung ausgesetzten Strafen sind nicht rechtskräftig, die Verteidiger legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein bzw. erbaten Bedenkzeit.

Ein mittlerweile 33-jähriger Beamter, der einem Demonstranten insgesamt neun Stöße mit der Faust und dem Handballen versetzt hatte, erhielt wegen Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung vier Monate. Ein um fünf Jahre älterer Kollege, der in diesem Zusammenhang dem Urteil zufolge einen tatsachenwidrigen Aktenvermerk angelegt und überdies beim Landesverwaltungsgericht unrichtig ausgesagt hatte, fasste wegen Amtsmissbrauchs und falscher Zeugenaussage ein Jahr Haft aus. In beiden Fällen wurden die Strafen bedingt ausgesprochen. Da das verhängte Strafausmaß nicht zwölf Monate überstieg, würde für beide Polizisten - nach Auskunft ihrer Verteidiger sind sie derzeit nicht vom Dienst suspendiert - im Fall der Rechtskraft kein automatischer Amtsverlust erfolgen. Die Entscheidung über allfällige disziplinarrechtliche Folgen läge ausschließlich bei der Polizei.

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