Tschechien stellt Weichen für Entzug von Zemans Vollmachten
In Tschechien beginnt man, die Weichen für eine vorübergehende Übertragung der Vollmachten des schwer kranken Staatspräsidenten Milos Zeman an den Chef des Abgeordnetenhauses und den Regierungschef zu stellen. Am Dienstag tagte der Verfassungsausschuss des Senats zu diesem Thema und kam zu dem Entschluss, dass die Bedingungen für die Aktivierung des betreffenden Artikels 66 der Verfassung „erfüllt sind“.
„Der Gesundheitszustand erlaubt dem Staatspräsidenten nicht, sein Amt zu kontrollieren, und die Prognose ist so, dass er nicht einmal in einigen Wochen zur Amtsausübung zurückkehren wird können“, sagte der Senator Zdenek Hraba nach der Sitzung des Ausschusses. Der Ausschuss ging dabei von den Informationen der behandelnden Ärzte vom Montag aus, wonach Zeman zur Zeit amtsunfähig sei und dass die langfristige Prognose bezüglich seines Gesundheitszustandes „äußerst unsicher“ sei.
Der Übertragung der Vollmachten des Staatsoberhauptes an den Chef des Abgeordnetenhauses und den Regierungschef laut Artikel 66 der Verfassung müssen beide Parlamentskammern zustimmen. Vieles deutet darauf hin, dass der Senat dies auf einer Sitzung am 5. November beschließen könnte. Nach der konstituierenden Sitzung des neuen Abgeordnetenhauses am 8. November, das aus den kürzlichen Parlamentswahlen hervorging, könnte das auch das Unterhaus machen, hieß es.
In dem jetzigen Senat sowie dem künftigen Abgeordnetenhaus haben die nun oppositionellen Parteien die Mehrheit, die Zeman kritisch gegenüberstehen.
Auf die gegenwärtigen Verhandlungen über die künftige Regierung hat die Hospitalisierung Zemans zunächst keine direkte Auswirkung. Die zwei siegreichen liberal-konservativen Wahlbündnisse, die 108 Stimmen in dem 200-köpfigen Abgeordnetenhaus haben werden, beraten sich schon untereinander. Dazu brauchen sie offiziell keinen Auftrag des Staatschefs.
Die Rolle des Staatspräsidenten wird erst dann unumgänglich sein, wenn die bisherige Regierung von Premier Andrej Babis nach der konstituierenden Sitzung des Abgeordnetenhauses zurücktritt. Der Staatschef muss die Demission annehmen. Außerdem muss dann der Präsident den neuen Premier und seine Minister angeloben. Diese konkrete Vollmacht würde im Falle der Aktivierung des Verfassungsartikels 66 an den Chef des Abgeordnetenhauses gehen.gehen.
Babis erklärte unterdessen, seine Bewegung ANO sei bereit, in die Opposition zu gehen und werde „keine Probleme“ bei der Machtübertübergabe machen.
Unterdessen gerät Zemans Kabinettschef Vratislav Mynar unter schweren Rücktrittsdruck. Ihm wird vorgeworfen, dass er den Chef des Abgeordnetenhauses Radek Vondracek (ANO) in der vergangenen Woche zu Zeman ins Krankenhaus reingelassen habe. Einen Tag zuvor hatte aber das Krankenhaus Mynar mitgeteilt, dass Zeman nicht arbeitsfähig sei. Babis sowie die bisherige Opposition forderten am Dienstag Mynar zum Rücktritt auf. Die gesamte Präsidentschaftskanzlei unter Führung von Mynar wurde in den vergangenen Tagen scharf kritisiert, weil sie über den Gesundheitszustand von Zeman nicht ausreichend informiert habe.