Drei Jahre Haft für Grazer Synagogen-Angreifer
Ein 32-Jähriger ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen eines Angriffs auf die Synagoge zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er soll außerdem den Leiter der Jüdischen Gemeinde mit einem Holzprügel bedroht und weitere Gebäude beschädigt bzw. beschmiert haben. Seine Abneigung richtete sich laut Ankläger nicht nur gegen Juden, sondern auch gegen Homosexuelle und Prostituierte. Der Angeklagte wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Der Syrer kam 2013 nach Österreich. „Vom Hass auf Juden, Schwule und Prostituierte getrieben, beschädigte er die Grazer Synagoge, verschiedene Lokale, Gebäude und eine Kirche“, führte der Staatsanwalt aus. Unter anderem wurden auch beim schwul-lesbischen Verein Rosalila Pantherinnen die Schaufenster eingeschlagen. Der 32-Jährige wütete von 18. bis 22. August in ganz Graz.
Als er gerade Steine gegen die Synagoge warf, kam der Leiter der Jüdischen Gemeinde, Elie Rosen, mit einem Begleiter dazu. Daraufhin nahm der Angeklagte einen Holzprügel und ging damit auf die Männer los. Er schrie sie an, sie sollten ins Auto zurückkehren, was diese auch taten. Der zornige Angreifer verletzte zwar niemanden, beschädigte aber das Fahrzeug. Anschließend flüchtete er, konnte aber bald gefasst werden. In der Untersuchungshaft griff er mehrmals Justizwachebeamte an, einen verletzte er schwer am Kopf und am Arm.
Bei der Verhandlung wurde er von drei Männern streng bewacht, gab sich aber ganz friedlich und kooperativ. „Ich gebe alles zu, was ich gemacht habe“, beeilte er sich gleich zu Beginn zu versichern. „Ich bereue alles“, betonte er. „Warum?“, fragte die Richterin ganz unverblümt. „Man muss friedlich miteinander umgehen, ich werde so etwas nicht mehr machen“. „Wieso sollen wir Ihnen das glauben?“, interessierte sich die Vorsitzende. „Ich habe nur Probleme mit den Juden in Palästina, ich habe keinen Hass gegen Juden allgemein“, bemühte sich der Beschuldigte zu erklären. Mit seinen Taten wollte er „eine Message setzen“.
Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte dem Syrer eine „fanatische, paranoide Persönlichkeitsstörung“. Laut seiner Prognose würde der 32-Jährige weiterhin zu Gewalttaten neigen, daher sprach er sich für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. „Er braucht unbedingt eine stationäre Psychotherapie, damit konnte noch gar nicht begonnen werden“, beschrieb der Gutachter.
Da der Angeklagte umfassend geständig war, wurde auf die meisten Zeugen verzichtet. Elie Rosen hatte bereits im Vorfeld erklärt, die Schäden an der Synagoge und dem Dienstauto seien beglichen, er werde daher nicht kommen.
Der Schöffensenat befand den Angeklagten für schuldig der schweren Sachbeschädigung, der Nötigung, der teilweise versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Einweisung erfolgte laut Richterin gemäß Gutachten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.