Drei Jahre und neun Monate Haft in St. Pöltner Terrorprozess
Ein Terrorverdächtiger ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der 24-Jährige wurde nicht rechtskräftig wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. „Sie stellen eine Gefahr für die Gesellschaft dar, weil Sie grundlegende Werte einer Demokratie untergraben. So etwas muss schon im Keim erstickt werden“, sagte der Richter zum Angeklagten.
Grundlage für die Verurteilung waren Nachrichten des in Niederösterreich geborenen bosnischen Staatsbürgers an seinen ehemaligen Betreuer vom Verein „Derad“ zur Deradikalisierung. „Ich denk mir so, ihr habt gute Programme. Aber der IS (Islamische Staat, Anm.) hat bessere“, soll der Angeklagte geschrieben haben. Weiters soll er seinem früheren Betreuer und seiner Bewährungshelferin Schutzverträge angeboten haben, wenn der IS die Macht in Österreich übernehme. Der Beschuldigte meinte dazu: „Das habe ich geschrieben, aber das ist dummes Gerede gewesen.“ Er habe seinen ehemaligen Betreuer damit provozieren wollen. „Die Passagen sind eindeutig“, sagte der Richter hingegen: „Dass Sie dem IS nahestehen, belegen unzählige Inhalte auf Ihren Datenträgern.“
Der Angeklagte vermutete, dass ihn ein weiterer ehemaliger „Derad“-Betreuer angezeigt hatte. Deshalb soll er dessen Kollegen geschrieben haben, dass er ihm ausrichten soll, dass dieser ein Abtrünniger sei, weil er vom Glauben abgefallen sei, er deshalb nicht ins Paradies komme und „dass Allah ihm sein Rückgrat brechen soll“. Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig, weil er die Nachrichten geschrieben, aber nicht als gefährliche Drohung gemeint hatte. Der Mann, dem die Mitteilung gegolten hatte, war damals „erschüttert“ über den Inhalt, wie er am Donnerstag als Zeuge aussagte. Für den Schöffensenat bestanden „keine Zweifel an der Todesdrohung“, betonte der Richter.
Keinen Schuldspruch gab es in Zusammenhang mit Treffen im Sommer und Herbst des Vorjahres in einer Wohnung in St. Pölten, an denen auch der spätere Attentäter von Wien vom 2. November 2020 teilgenommen hatte. Der überwiegende Teil des Prozesses drehte sich um die Zusammenkünfte, zahlreiche Zeugen wurden dazu befragt. „Ob dieser Attentäter dort war, weiß ich nicht“, sagte der Angeklagte. Aussagen zufolge wurde in der Wohnung donnerstags und samstags Arabisch unterrichtet, sonntags wurde beispielsweise über Islam und Ehe diskutiert. Letztlich ergaben sich keine Beweise, wonach IS-Inhalte Thema bei den Treffen waren. Freigesprochen wurde der 24-Jährige von den Vorwürfen der falschen Beweisaussage und der Begünstigung.
Der Angeklagte war nach Verbüßung einer teilbedingten Freiheitsstrafe wegen Verbreitung von IS-Propagandamaterial 2018 und Ablauf der Betreuung durch „Derad“ nicht deradikalisiert, hieß es vonseiten des Vereins. Die Strafe ist laut dem Richter bei einem Rahmen von ein bis zehn Jahren Haft „im unteren Bereich“ angesiedelt. Erschwerend waren u.a. das Zusammentreffen von zwei Verbrechen und einem Vergehen, Milderungsgründe gab es keine. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.