Ärztekammer mit Regel für Sterbehilfe zufrieden
Die Ärztekammer reagiert zufrieden auf den Regierungsvorschlag in Sachen Sterbehilfe. Präsident Thomas Szekeres meinte am Montag auf APA-Anfrage, die gefundene Regelung sei „zufriedenstellend“. Die Position der Ärzte sei gehört worden. Gut sei, dass eine restriktive Lösung gewählt worden sei.
Wichtig sei den Medizinern, dass niemand gezwungen werden könne, weder Patienten noch Ärzte. Auch sei sichergestellt, dass die Sterbehilfe zu keinem Geschäftsmodell wie in anderen Ländern werde, so Szekeres im Gespräch mit der APA. Besonders wichtig sei auch der Ausbau des Hospizwesens.
Während Szekeres davon ausgeht, dass sich genug Mediziner für die Begutachtung finden werden, war die Leiterin der Bioethikkommission Christiane Druml im Ö1-“Mittagsjournal“ diesbezüglich skeptisch. Denn einer der Ärzte muss ja palliativmedizinische Kompetenz haben. Nicht sehr viele Mediziner hätten eine entsprechende Ausbildung und da sei die Frage, ob man sie auch etwa im Zillertal oder im Burgenland finde.
Auch bei der Definition, wann die Möglichkeit zur Sterbehilfe besteht, sieht Druml Unklarheiten. Denn im Sinne des VfGH-Spruchs, der die Reform ausgelöst hat, gehe die Autonomie nicht weit genug. An sich hält Druml den Entwurf zwar für eine gute Diskussionsgrundlage, aber es sei angesichts der kurzen Begutachtung zu wenig Zeit für Diskussion.
Die Wiener Ordensspitäler zeigten sich indes skeptisch, ob in ihren Krankenhäusern Sterbehilfe stattfinden kann. Als christliche Einrichtungen seien sie dem Lebensschutz verpflichtet, meinte ein Sprecher im „Mittagsjournal“. Daran werde sich auch nichts Grundsätzliches ändern. Ein Positionspapier soll Ende November vorliegen.
Die Apothekerkammer teilt auf APA-Anfrage nüchtern mit, dass man dem gesetzlichen Auftrag entsprechend die Versorgung auch in diesem Bereich übernehmen werde. Die einzelne Apotheke sei aber nicht zur Abgabe des definierten Präparats und der Begleitmedikation verpflichtet. Dasselbe gilt für die in einer Apotheke tätigen Apothekerinnen und Apotheker.
Jedenfalls müsse man anhand der vorgelegten Sterbeverfügung durch Einsicht in ein Sterbeverfügungsregister prüfen, ob die betreffende Person oder eine von dieser nominierte Hilfsperson zum Bezug des definierten Präparats berechtigt ist. Dadurch soll ein möglicher Missbrauch weitgehend ausgeschlossen werden.
Der evangelische Theologe und Medizinethiker Ulrich Körtner bezeichnete den Regierungsvorschlag am Montag im „Kurier“ als „respektablen Kompromiss“ mit dem Versuch, Selbstbestimmungsrecht sowie Lebensschutz und Missbrauchsprävention Rechnung zu tragen. Er sieht allerdings „noch sehr viel Kleingedrucktes, wo es etlichen Diskussionsbedarf gäbe“. Die nur dreiwöchige Begutachtungsfrist sei „der Bedeutung dieser Materie sicher nicht angemessen“.
„Verhalten positiv“ haben die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände (AKV) und der Katholische Familienverband (KFÖ) auf den Gesetzesentwurf reagiert und Nachschärfungen verlangt. Es sei wichtig, dass kommerzielle Angebote weiter verboten bleiben, betonten sie in einer gemeinsamen Aussendung. Neben einem flächendeckenden Ausbau von palliativmedizinischen Angeboten müsse außerdem noch stärker abgesichert werden, „dass alte oder kranke Menschen nicht in den Suizid gedrängt werden dürfen“.
Positiv wurde der Gesetzesentwurf vom Humanistischen Verband (HVÖ) aufgenommen, „ein überbordender bürokratischer Hürdenlauf“ für Sterbewillige sei verhindert worden. Allerdings müsse assistierter Suizid in allen Hospiz- und Pflegeeinrichtungen möglich sein. Diese müssten „Suizid-Helfern“ Zugang gewähren denn es sei den betroffenen Menschen nicht zumutbar, dass sie „für ihre letzten Schritte“ ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen.
Die Sozialversicherung begrüßte indes die Aufdotierung der Mittel für Hospiz- und Palliativbetreuung im Rahmen des Sterbehilfe-Pakets. Mit der Einrichtung des „Hospiz- und Palliativfonds“ würden sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen in ganz Österreich ausgebaut, um landesweit gleiche Versorgungsstandards zu erreichen.
ÖGK-Obmann Andreas Huss meinte in einer Aussendung, die Kassen stellten gerne einen Teil der notwendigen Mittel aus Versichertenbeiträgen zweckgebunden zur Verfügung. Allerdings müsse bei neuen Aufgaben auch eine entsprechende finanzielle Abdeckung garantiert sein. Denn sonst führe dies logischerweise zu einer Verschlechterung der Bilanz der Gesundheitskasse und reduziere sowohl die Möglichkeiten zur Finanzierung und Organisation ihrer Kernaufgaben als auch der notwendigen Weiterentwicklungen für die Versicherten.