„Lockdown für Ungeimpfte“ in Kraft

Zur Eindämmung der massiv steigenden Corona-Infektionen ist um Mitternacht ein „Lockdown für Ungeimpfte“ in Kraft getreten. Für Personen, die keine Schutzimpfung gegen Covid-19 erhalten haben bzw. in den letzten 180 Tagen von der Krankheit genesen sind, gelten damit die schon aus früheren Lockdowns bekannten Ausgangsbeschränkungen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren und schwangere Frauen. Außerdem gilt 3G am Arbeitsplatz ohne die bisher möglichen Ausnahmen.

Rund zwei Mio. Menschen ohne 2G-Nachweis dürfen ihre Wohnung nur aus den von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen - also etwa für notwendige Besorgungen, Arbeit und Ausbildung oder für körperliche und psychische Erholung. Ausgenommen sind Kinder und Schwangere. Die Polizei will streng kontrollieren. Wer nicht geimpft oder genesen ist, war schon bisher von Lokalbesuchen oder vom Zutritt zu Sportanlagen und Friseuren ausgeschlossen. Neu ist nun, dass sie auch beim Einkaufen auf die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens beschränkt werden.

Weiterhin möglich bleibt der Gang zum Arzt und zu sonstigen Gesundheitsdienstleistungen oder der Weg zur Impfung. Auch die „Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse“ sowie der Weg zur Schule oder Universität wird möglich sein. Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test „freitesten“. Kinder unter zwölf Jahren sind vom Lockdown ausgenommen, für ältere schulpflichtige Kinder gilt der „Ninja-Pass“ als Befreiung. In Oberösterreich, Salzburg und Wien gelten darüber hinaus regionale Verschärfungen.

An den Schulen geht auch der Präsenzunterricht wie gehabt weiter. Allerdings werden bundesweit die Schutzmaßnahmen verschärft. In den kommenden zwei Wochen gilt wieder eine „Sicherheitsphase“: Alle Schüler - also auch geimpfte und genesene - müssen dreimal die Woche einen Corona-Test (darunter mindestens ein PCR-Test) absolvieren. Außerdem müssen an den Oberstufen in ganz Österreich Lehrer und Schüler auch im Unterricht eine FFP2-Maske tragen.

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