EuGH: Ungarns Gesetz gegen Flüchtlingshelfer rechtswidrig
Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Ein entsprechendes Gesetz der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstoße gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter am Dienstag in Luxemburg.
Konkret geht es um das sogenannte „Stop-Soros-Gesetz“, das die rechtsnationale Regierung von Viktor Orban 2018 eingeführt hatte. Das Gesetz kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von NGOs, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien nicht schutzberechtigt sind.
Die Bezeichnung „Stop Soros“ bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen.
Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen, und attackiert ihn mit antisemitischen Stereotypen. Orban fährt einen strikten Anti-Migrations-Kurs. Grundlegende Teile seiner Asyl- und Migrationspolitik befand der EuGH bereits als rechtswidrig.