Bundesländer verschärfen FFP2-Pflicht
Angesichts der sich weiter zuspitzenden Corona-Lage haben am Dienstag weitere Bundesländer bei der FFP2-Maskenpflicht nachgeschärft bzw. Verschärfungen angekündigt. In der Steiermark, Tirol und in Vorarlberg kommt die FFP2-Pflicht auch am Arbeitsplatz. Ebenfalls strenger wird die Pflicht zum Maskentragen im Burgenland und Niederösterreich. Betroffen sind öffentlich zugängliche Räume, etwa Veranstaltungen. Bereits zuvor hatten etwa Wien und Kärnten Verschärfungen angekündigt.
In Tirol tritt ab Mittwoch eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen am Arbeitsplatz in Kraft, gab das Land am Dienstag bekannt. Dies gilt immer dann, wenn mehr als eine Person im Raum ist. Ausnahmen gibt es, wenn „andere geeignete Schutzmaßnahmen“ - wie etwa Plexiglaswände - vorhanden sind, oder die Ausübung des Berufs durch die Maskenpflicht verunmöglicht oder unzumutbar erschwert würde (etwa Schauspieler).
Analog sind die Verschärfungen in der Steiermark: In jedem geschlossenen Raum ist ab Mittwoch bei Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt auch hier für den Arbeitsplatz, sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in Gaststätten, beim Betreten und Verlassen des Lokals und beim Gang auf die Toilette.
Auch Niederösterreich setzt ab Mittwoch die bereits am Montag angekündigte Verschärfung der Corona-Maßnahmen um. Ab dann gilt auch hier eine Erweiterung der FFP2-Pflicht auf Kunden im Gastgewerbe am Weg zum bzw. vom Platz. Tragen müssen sie auch Gäste in Innenräumen von Kultureinrichtungen (etwa Theater, Kinos sowie Konzertsäle und -arenen). Auch im Rahmen des Parteienverkehrs muss eine FFP2-Maske verwendet werden.
Im Burgenland muss ebenfalls ab Mittwoch in allen öffentlich zugänglichen Räumen wieder Maske getragen werden - etwa bei Veranstaltungen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gastgewerbe und bei körpernahen Dienstleistungen. Die Maskenpflicht soll auch für Beherbergungsbetriebe, Freizeit-und Kultureinrichtungen sowie Messen gelten. Auch wird im Burgenland das Impf- und Testangebot erweitert, damit sollen die Burgenländer die Möglichkeit bekommen, die 3G-Regel zu erfüllen und arbeiten zu gehen.
Ab Freitag zieht dann auch Vorarlberg nach: Auch hier gilt die FFP2-Pflicht dann in allen öffentlichen Innenräumen und am Arbeitsplatz - und zwar überall dort, wo es Kundenkontakt gibt (Handel, Gastronomie, körpernahe Dienstleister). Auch bei Veranstaltungen werden Masken zu tragen sein. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) rechnete mit weiteren Schritten, sollte sich die Situation nicht stabilisieren - etwa im Veranstaltungsbereich, wo an Kapazitätsbegrenzungen gedacht wird. Eine Entscheidung soll frühestens nach einem für Mittwoch angesetzten Gespräch mit dem Bund fallen, hieß es.
Kärnten hat bereits am Montag angekündigt, dass es ab Freitag praktisch überall eine Maskenpflicht geben werde - die FFP2-Pflicht wird hier ebenfalls auch „am Ort der beruflichen Tätigkeit“ vorgeschrieben. Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen wird die Maskenpflicht auch auf die Mitarbeiter ausgeweitet. Auch in Kärnten ist künftig die Konsumationen im Lokal nur noch am Sitzplatz erlaubt, beim Aufstehen gilt Maskenpflicht - ebenso in Hotels, wo in allen allgemein zugänglichen Bereichen Masken zu tragen sind. Pflicht wird die Maske für Kunden auch in den Bereichen Kultur und Freizeit, Ausnahmen soll es nur für den Nassbereich bzw. bei Bedienung eines Fitnessgeräts geben.
Auch Wien hat (schon letzte Woche) weitere Verschärfungen bei der Maskenpflicht angekündigt, diese dürften laut APA-Informationen ab diesem Donnerstag gelten. Schon seit längerem gilt in der Bundeshauptstadt im gesamten Handel eine FFP2-Pflicht für Kunden, diese soll nun auch aufs Personal ausgeweitet werden. Außerdem soll auch hier eine FFP2-Pflicht in allen Innenräumen abseits des Privatbereichs gelten - auch am Arbeitsplatz. Ebenfalls wird in der Gastronomie der Weg vom und zum Tisch nur mit Maske zu bestreiten sein - und auch das Personal in der Gastronomie muss wieder ausnahmslos FFP2-Maske tragen. Dasselbe gilt für das Personal bei körpernahen Dienstleistern sowie im gesamten Handel.
Das Bundesland Salzburg hat bereits am Donnerstag letzter Woche verschärfte Maßnahmen angekündigt, die seit Montag gültig sind. Die FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Arbeitskräfte mit Kundenkontakt oder bei Abstand unter einem Meter zu Kollegen, ebenso bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren, in Restaurants und allgemein zugänglichen Bereichen von Beherbergungsbetrieben, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie auf Märkten - auch im Außenbereich.
Ähnlich sind seit Montag die Regeln in Oberösterreich: Auf allen Märkten sind Speisen und Getränke verboten, außerdem müssen die Besucher wie auch in Salzburg selbst im Freien eine FFP2-Maske tragen. Jene Einrichtungen im Kulturbereich, die dort noch offen halten dürfen (jene, die „ganzjährig und regelmäßig“ betrieben werden) dürfen ebenfalls nur mit FFP2-Maske (und 2G-Nachweis) betreten werden.