Tochter missbraucht: 15 und zwölf Jahre für Kärntner Ehepaar
Ein Ehepaar ist am Donnerstag am Klagenfurter Landesgericht zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Der Mann bekam 15 Jahre Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Frau wurde zu zwölf Jahren verurteilt. Das Schöffengericht sah erwiesen, dass sie die Tochter gemeinsam missbraucht und vergewaltigt hatten. Das Urteil gegen die Frau ist rechtskräftig, der Mann erbat drei Tage Bedenkzeit. Die Öffentlichkeit war vom Prozess ausgeschlossen.
Staatsanwältin Sandra Agnoli schilderte das Bild einer zerrütteten Mutter-Kind-Beziehung von Beginn an. Es habe immer wieder eine Familienintensivbetreuung gegeben, das Kind „war in der Schule verwahrlost“. Ausgelöst hatte den Prozess eine Lehrerin, zu der das Mädchen gesagt habe, dass es Mama und Papa beim Kindermachen zusehen und auch mitmachen müsse.
Im Jahr 2018 habe der Angeklagte angefangen, das damals etwa fünf Jahre alte Kind zu sexuellen Handlungen an sich zu zwingen, so die Staatsanwältin. Als die Tochter sich der Mutter anvertraute, habe diese jedoch dieses Verhalten nicht unterbunden, sondern sogar mitgemacht. Nicht nur habe sie das Schreien der Tochter ignoriert, wenn ihr Ehemann sie ins Schlafzimmer gezerrt habe, sondern habe ihm das Kind sogar auf Aufforderung gebracht, wenn er zu faul gewesen sei, aufzustehen. Teilweise sei dem Mädchen wegen der Schreie der Mund zugeklebt worden.
Darüber hinaus hätten sie gemeinsam mit der Tochter kinderpornografisches Material angeschaut. Die Mutter habe irgendwann selbst angefangen, sexuelle Handlungen an dem Kind vorzunehmen und es zu zwingen, sie sexuell zu befriedigen. Dies sei vom Stiefvater gefilmt worden. Als dieser ab 2019 versuchte, mit dem Kind Geschlechtsverkehr zu haben, sei dies von ihm und der Mutter damit „erklärt“ worden, die Tochter müsse früh lernen, wie man Babys mache.
Laut psychiatrischem Gutachten sind beide zurechnungsfähig und wussten, was sie taten. Der Angeklagten wurde eine ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Beim Angeklagten wurden eine Pädophilie und eine narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert.
Schwerer sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisse in mehreren Fällen: 15 Jahre sind die Höchststrafe. Mit Blick auf den Angeklagten sprach Richter Gernot Kugi davon, dass es keine Milderungsgründe gebe: „Was Sie verbrochen haben, das verdient die Höchststrafe. Ihre Stieftochter ist gezeichnet für das restliche Leben. Sie ist schwerst traumatisiert.“ Wegen der Pädophilie kam zum Urteil die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Ein frühes Geständnis der leiblichen Mutter sowie ihre ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörung führten zu der Milderung auf zwölf Jahre. Zudem sei das frühe Geständnis als Signalwirkung zu würdigen.
Dazu kommen 5.000 Euro Teilschmerzensgeld, „natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, betonte Kugi, und ein Feststellungsbegehren: Die beiden müssen für jegliche Folgeschäden der Betroffenen aufkommen. Aufgrund der glaubhaften Aussagen des Kindes und der polizeilichen Ermittlungen habe man „überhaupt keine Zweifel“ an den Verbrechen.
Staatsanwältin Sandra Agnoli verzichtete auf Rechtsmittel, genau wie die Angeklagte. Für sie ist das Urteil rechtskräftig. Der Mann erbat drei Tage Bedenkzeit, sein Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.