OLG entscheidet gegen Lehrerbewertungs-App

Rückschlag für die Betreiber der Lehrerbewertungs-App „Lernsieg“: Das Oberlandesgericht Wien hat in einem Berufungsverfahren einem Lehrer recht gegeben, der wegen der Verarbeitung seiner persönlichen Daten geklagt hat. Bei „Lernsieg“ können Schüler ihre Lehrer bzw. Schulen anonym mit ein bis fünf Sternen bewerten. Laut OLG muss „Lernsieg“ die Nutzung der Daten des Lehrers unterlassen, solange nicht sichergestellt ist, dass ihn nur seine (Ex-)Schüler bewerten können.

Für die App „Lernsieg“ wurde eine Datenbank mit rund 90.000 Lehrern und den entsprechenden Schulen angelegt. Schüler können nach Registrierung via Handynummer ihre Pädagogen ab der AHS-Unterstufe bzw. Neuen Mittelschule (NMS) in Kategorien wie Unterricht, Fairness, Vorbereitung oder Pünktlichkeit mit einem bis fünf Sternen bewerten. Daraus werden dann auch Rankings erstellt.

Das OLG hat nun entschieden, dass „Lernsieg“ die Daten des Pädagogen, der an einer Berufsschule in Oberösterreich unterrichtet, binnen 14 Tagen löschen und deren Verarbeitung unterlassen muss - es sei denn die Betreiber können sicherstellen, dass nur Personen den Lehrer bewerten können, die auch wirklich von diesem unterrichtet wurden.

Der Lehrer, der bei seiner Klage durch die Gewerkschaft unterstützt wurde, hatte durch die Nutzung seiner Daten einen unrechtmäßigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht und eine Verletzung seines Rechts auf Datenschutz gesehen. Für das OLG stellt zwar auch das von den „Lernsieg“-Machern betonte Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit der Schüler in Hinblick auf Lehrer ein berechtigtes Interesse dar: In einer demokratischen Gesellschaft müssten Schüler sich kritisch mit ihren Lehrern auseinandersetzen und ihre Meinung zu verschiedensten Aspekten des Unterrichts konstruktiv äußern können, auch in Medien wie einer gedruckten Schülerzeitung oder dem Internet.

„In ihrer jetzigen Form“ sei die „Lernsieg“-App allerdings nicht auf das notwendige Maß beschränkt, weil sie eine etwaige „unsachliche ‚Stimmungsmache‘“ durch Personen, die gar nicht vom betreffenden Lehrer unterrichtet wurden, nicht verhindern könne. Das OLG sieht „bei lebensnaher Betrachtung“ die Gefahr, dass etwa Schüler, die sich durch eine schlechte Note ungerecht behandelt fühlen, eine große Zahl schulfremder Dritter zu schlechten Bewertungen anstiften könnten oder das Bewertungsportal zum „Anschwärzen“ von Lehrern im Zuge privater Konflikte missbraucht werden könnte.

„Dass solche Befürchtungen nicht rein theoretischer Natur sind, zeigen gesetzgeberische Schritte der jüngsten Vergangenheit“, verweist das OLG auf das Gesetz zu Bekämpfung von Hass im Netz. Die Missbrauchskontrollen von „Lernsieg“ sind laut OLG zu grobmaschig für einen effektiven Schutz vor Missbrauch. Die „Lernsieg“-Macher können gegen das Urteil noch eine ordentliche Revision einbringen - zur Rechtsfrage, unter welchen Bedingungen eine Lehrerbewertungs-App zulässig sein könnte. gebe es nämlich noch kein höchstgerichtliches Urteil.

„Lernsieg“-Gründer Benjamin Hadrigan zeigte sich in einer Stellungnahme „schockiert“ über das OLG-Urteil. Die App sei bereits beim Launch 2019 von der Datenschutzbehörde als rechtmäßig eingestuft worden, mittlerweile habe man über 40 Verfahren vor der Datenschutzbehörde gewonnen. „Die Lehrergewerkschaft steht nun durch ihre ständigen Attacken kurz davor, dieses Anerkennungstool für die Leistungen von Österreichs Lehrerinnen und Lehrer (im Schnitt erhalten diese in der App die Note „Gut“, Anm.) nachhaltig zu zerstören.“

„Lernsieg“ habe „hunderttausende Euro“ für Klagen und Verfahren ausgegeben. Mittlerweile gehe den App-Machern trotz der vielen gewonnenen Verfahren das Geld für die Anwälte aus, weil es bei Verfahren bei der Datenschutzbehörde keinen Kostenersatz gebe. Deshalb wurde für die GmbH nun Verfahrenshilfe beantragt, ein Antrag für Hadrigan als Privatperson soll folgen. Mit einem Ein-Euro-Spendenmodell sucht Hadrigan nun Unterstützer am Weg zu einer Judikatur, „damit Schülerinnen und Schüler ein Recht auf die Bewertung ihrer Lehrer und Meinungsfreiheit haben“.

Der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG) wollte das Urteil zur Musterklage gegenüber der APA inhaltlich nicht bewerten. Er betonte allerdings, dass die Gewerkschaft kein Problem habe mit einer Feedback-Kultur an den Schulen. Entscheidend sei aber die Qualität der Rückmeldungen.

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