Prozessstart gegen NÖ FPÖ-Landesrat Waldhäusl und Ex-Beamtin
Unter großem Medieninteresse hat am Mittwoch in St. Pölten der Prozess gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbeamtin begonnen. Die Anklage lastet ihnen rund um die Verlegung von minderjährigen Flüchtlingen in das mit Stacheldraht umzäunte Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018 Amtsmissbrauch an. Die beiden bekannten sich nicht schuldig. Vor Prozessstart fand eine Demo gegen Waldhäusl statt.
Der 56-jährige Landesrat und die 54-jährige ehemalige Beamtin sollen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zufolge im November 2018 die Verlegung von zumindest 14 unbegleiteten minderjährigen Asylwerbern in ein ungeeignetes Quartier veranlasst haben. Damit seien die Jugendlichen einer „ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen“ worden.
Michael Schön von der WKStA betonte im Eröffnungsvortrag, die Grundversorgung umfasse u.a. die Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Beachtung der Menschenwürde und des Kindeswohls. Ein einheitliches Regelwerk dafür gebe es nicht, aber „eines ist stets klar“: Dem Ziel der psychischen Festigung der Flüchtlinge und Schaffung einer Vertrauensbasis wirke besonders ein Stacheldrahtzaun entgegen.
Es habe mehrere Weisungen gegeben, den Zeitpunkt der Eröffnung des Quartiers vorzuziehen, weiters sei der seit Jahren für diese Agenden verantwortliche Beamte nach Kritik abgezogen worden, sagte Schön. Waldhäusl hatte laut Anklage für das Quartier angeordnet, dass dieses „jedenfalls mit einem Zaun aus einem dreifach Stacheldraht und einer Kamera am Eingang auszustatten“ sei und „bei der Bewachung auch ein Hund zum Einsatz kommen“ müsse, damit niemand in das Gebäude eindringen könne. Die Jugendlichen durften den Angaben zufolge die Einrichtung „nur für sehr begrenzte Zeit“ und nur in Begleitung von Securitys verlassen. Letztlich wurde aus Zeitnot nur einfacher Stacheldraht verwendet.
In der Gesamtheit entsprach das Quartier „keiner geeigneten Unterkunft im Sinne der gesetzlichen Grundversorgung“, betonte Schön. Die mit Stacheldraht umzäunte Einrichtung habe den Jugendlichen das „Gefühl des Eingesperrtseins“ vermittelt.
Weiters sei die Verlegung „überhastet“ passiert, sagte der Staatsanwalt. Die Flüchtlinge kamen am 26. November 2018 ins Quartier Drasenhofen. 16 Jugendliche - davon 14 mit laufenden und zwei mit rechtskräftig negativ abgeschlossenen Asylverfahren - waren dort untergebracht. Die örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger wurden laut WKStA nicht von der Verlegung verständigt und es wurde auch keine diesbezügliche Zustimmung eingeholt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft bezeichnete die Unterkunft nach einem Lokalaugenschein am 30. November als nicht geeignet. Der „sichtlich gewollte einschüchternde Effekt“ habe dazu geführt, dass acht Flüchtlinge das Quartier zeitnah nach ihrer Ankunft verließen, sagte der Staatsanwalt. Die Jugendlichen wurden vier Tage nach Inbetriebnahme an einen anderen Standort verlegt.
Waldhäusls Verteidiger Manfred Ainedter sagte, nach Beschwerden sei der Entschluss gefallen, „problematische“ Personen in einem Quartier „mit einem besonderen Sicherheitskonzept“ unterzubringen - „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der ‚umF‘ (unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, Anm.)“. Grund für den Stacheldraht „war keineswegs die dargestellte Einschüchterung der ‚umF‘, sondern es sollte verhindert werden, dass man von außen eindringen kann“, erklärte der Rechtsanwalt. Die Flüchtlinge „konnten jederzeit hinaus“ - wenn auch in Begleitung.
„Der gesamte Vorgang war rechtlich vollkommen in Ordnung. Alle Bestimmungen wurden eingehalten“, hielt der Verteidiger fest. Abgesehen von einigen wenigen Mängeln wie fehlender Sportgeräte bezeichnete Ainedter das Quartier als „völlig in Ordnung“. Der ganze Vorgang sei ausschließlich Sache der Privatwirtschaftsverwaltung und stelle „keinen bescheidfähigen Hoheitsakt dar“, wies der Verteidiger die Vorwürfe zurück.
Als Waldhäusl am Wort war, betonte er in einer Erklärung, es sei ihm um Hausverstand und Sicherheit für die Bewohner, Mitbewohner, Betreuer, aber auch für die ortsansässige Bevölkerung gegangen. Er selbst sei „gelernter Bauer aus dem Waldviertel“ und kein Jurist: „Ohne rechtliche Abklärung der Fachabteilung hätte es von mir nie eine Zustimmung gegeben.“ In Bezug auf die Einrichtung des Quartiers Drasenhofen betonte der Freiheitliche, der seit 2018 als Landesrat für Asylagenden zuständig ist: „Mir war von Anfang an wichtig, dass dort nix passiert.“ Es gab im Eingangsbereich einen „Bauzaun mit einem Stacheldraht drauf“ sowie einen Hund, damit - er zog den Vergleich zu Hofhunden auf Bauernhöfen - niemand von außen eindringen könne. Der Freiheitliche sprach von einem Zaun an der Vorderseite des Quartiers, „den zwei Frauen verschieben können“.
Im Zuge des Maßnahmenplans wurde laut Waldhäusl über die Frage diskutiert: „Was machen wir mit denen, die keiner haben will?“ - mit „notorischen Unruhestiftern“, „die ständig bei Vorfallsmeldungen durch Quartierbetreiber aufgefallen sind“. Für „Willige“ sei 2018 die Unterkunft Greifenstein (Bezirk Tulln) eingerichtet worden. Für „Unwillige“ wurde eine Einrichtung „für disziplinär Auffällige“ geplant. „Es war der öffentliche Druck vorhanden, weil die Vorfälle zugenommen haben“, blickte Waldhäusl zurück. Die genauen Pläne seien ihm „nicht vorgelegt worden, weil ich mir so ein Konzept auch nicht anschaue, weil ich nicht der Experte bin“.
„Wenn ich etwas prüfen lasse, ist das keine Weisung“, betonte Waldhäusl. So sollten u.a. sein Wunsch nach einem Zaun mit Stacheldraht und einem Hund abgeklärt werden. Die Fachabteilung habe meist mit dem Juristen in seinem Büro kommuniziert, nicht mit ihm direkt. Sein Wunsch war eine Inbetriebnahme von Drasenhofen „so schnell wie möglich, möglichst noch im November“, legte Waldhäusl dazu Besprechungsnotizen seines Büroleiters vor. Von Problemen mit dem Zeitplan bei der Eröffnung hatte der Landesrat seinen Angaben zufolge erst im Nachhinein erfahren: „Hätte irgendjemand gesagt, wir müssen das drei Wochen später machen - warum nicht? Auf die drei Wochen wäre es auch nicht mehr angekommen.“
Für den Standort in einem nicht dicht besiedelten Gebiet an der Grenze zu Tschechien habe er u.a. plädiert, weil weniger Widerstand von Bürgermeistern als in urbanen Regionen zu erwarten war. Wer verlegt wurde, entschied laut dem Landesrat die Fachabteilung. „Da war ich nicht eingebunden“, hielt er - wie auch auf zahlreiche andere Fragen - fest.
Auf die Frage von Richterin Silvia Pöchacker, ob Drasenhofen ein geeignetes Quartier gewesen sei, meinte Waldhäusl: „Selbstverständlich. Ich habe mir ja selbst ein Bild gemacht, ich bin hingefahren.“ Weiters hielt er fest, er habe beim Besuch zur Eröffnung einen positiven Eindruck gewonnen: „Für mich war diese Unterkunft absolut in Ordnung.“ Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach habe keine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt, betonte der Freiheitliche.
Die 54-Jährige war der Anklage zufolge für die Administration bei der Zuweisung von unbegleiteten Minderjährigen zuständig, zudem fungierte sie als gesetzliche Vertreterin dieser Jugendlichen im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren. Die derzeit Arbeitssuchende ist auch wegen Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angeklagt. Sie soll im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben.
Der Verteidiger der 54-Jährigen, Philipp Wolm, betonte, die Juristin sei „absolut zu Unrecht hier angeklagt“. Der Rechtsanwalt sprach von einem Vorwurf, der nicht in die Zuständigkeit seiner Mandantin gefallen sei.
Rechtsanwalt Georg Zanger, der mehrere Flüchtlinge als Privatbeteiligte vertritt, schloss sich mit je 10.000 Euro dem Strafverfahren an. Er sprach von einer „Traumatisierung“ der Betroffenen. Clemens Lahner und Nadja Lorenz, die beide je einen Flüchtling vertreten, schlossen sich jeweils mit einem symbolischen Betrag von 100 Euro an.
Vor dem Prozessstart versammelten sich am Mittwoch rund 25 Personen zu einer Kundgebung auf dem Vorplatz des Landesgerichts. Gefordert wurde „die überfällige Absetzung des für Asylwesen zuständigen Landesrats“, wie die asylkoordination österreich im Vorfeld verlauten hatte lassen.
Die Schöffenverhandlung am Landesgericht hätte bereits am 30. November des Vorjahres beginnen sollen, wurde aber Corona-bedingt verschoben. Bei einem Schuldspruch drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Urteil wird es am Mittwoch keines geben. Die Staatsanwaltschaft hat die Ladung zahlreicher Zeugen beantragt, weiters ersuchte Zanger um die Einvernahme mehrerer Betroffener. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, danach sind weitere Termine bis 28. April geplant.