Impfpflicht beschäftigt Bundesrat
Die Impfpflicht nimmt am Donnerstag die letzte parlamentarische Hürde. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, NEOS und jedenfalls Teilen der SPÖ wird der Bundesrat der entsprechenden Vorlage des Nationalrats seinen Segen geben. Damit fehlen dann nur noch Unterschrift des Bundespräsidenten und Kundmachung, bis die Corona-Impfung in Österreich ab 18 Jahren verpflichtend ist. NGOs äußerten unterdessen Befürchtungen hinsichtlich der Rechtssicherheit.
Aus der Präsidentschaftskanzler hieß es am Donnerstag zur APA, Bundespräsident Alexander Van der Bellen werde das Gesetz sorgfältig auf das verfassungsmäßige Zustandekommen prüfen. Wann die Unterzeichnung (samt Gegenzeichnung durch den Kanzler) und die anschließende Kundmachung dann abgeschlossen ist, steht noch nicht fest. Allgemein erwartet wird, dass das Gesetz in den nächsten Tagen in Kraft treten kann. Nach dem Bundesrats-Beschluss ist auch noch eine Verordnung des Gesundheitsministers notwendig, in der die Details zum Vollzug geregelt werden - etwa hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe oder den Ausnahmen von der Impfpflicht. Diese wird zeitnah nach dem Beschluss in der Länderkammer erwartet; ob sie bereits am Donnerstag vorliegen wird, war aber vorerst noch unklar.
Die SPÖ wird - wie schon im Nationalrat - im Bundesrat am Donnerstag nicht zur Gänze zustimmen. War es dort nur Sozialsprecher Josef Muchitsch, dürften in der Länderkammer drei rote Mandatare die Vorlage ablehnen, darunter immerhin der Salzburger Landesvorsitzende David Egger. Ob es auch in der Koalition Absenzen oder gar Gegenstimmen gibt, war im Vorfeld noch unklar. Eine Mehrheit gilt jedoch als sehr wahrscheinlich.
Die Impfpflicht soll für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren gelten. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Genesene (180 Tage lang). Der Strafrahmen geht im einfachen Verfahren bis zu 600 Euro, im ordentlichen Verfahren bis 3.600 Euro, es wird jedoch erst ab Mitte März kontrolliert.
Soziale Träger wie Caritas, Diakonie oder Rotes Kreuz haben an Donnerstag im Vorfeld des Bundesrats-Beschlusses Bedenken hinsichtlich des Gesetzes geäußert. Das Impfpflichtgesetz bringe für den Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich in ganz Österreich „große Rechtsunsicherheit“ mit sich, erklärte der vor kurzem gegründete Interessensverband der Arbeitgeberverbände der Freien Wohlfahrt (IAFW). Denn die Regelungen einer allgemeinen Impfpflicht und einer 3G-Regel am Arbeitsplatz würden einander widersprechen und Konfliktpotenzial bergen, „das jahrelange Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben könnte“.
IAFW-Vorsitzender Alex Bodmann verwies auf einen im November vorgelegten Entwurf, der die Corona-Schutzimpfung noch als Beschäftigungsvoraussetzung für alle Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich vorgesehen hatte. Mit dem nun beschlossenen Gesetz lasse die Regierung diese Klarheit jedoch vermissen. Das Ergebnis werde ein österreichweiter „Fleckerlteppich gepaart mit hoher Rechtsunsicherheit“ sein. Denn einzelne Träger und neun Bundesländer werden die Frage, ob und welche arbeitsrechtlichen und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen sie aus dem Gesetz ableiten, unterschiedlich beantworten. „Das könnte dazu führen, dass etwa in manchen Krankenhäusern eine 2G-Pflicht für das Personal eingeführt werden könnte und in anderen nicht“, so der IAFW.
Seitens der Bundesregierung erwartet der Verband, dass festgelegt wird, „ob und welche Konsequenzen eine Allgemeine Impfpflicht für verschiedene Arbeitsbereiche und Berufsgruppen haben soll“. Tut sie das nicht, müsse sie mögliche haftungsrechtlichen Folgen explizit regeln oder die Träger von diesen entlasten, so die Forderung.