Stadtstraße - Beschwerde gegen Änderungsbescheid stattgegeben

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat einer Beschwerde von Kritikern der Stadtstraße Aspern in Wien stattgegeben. Auch ein Teil des Änderungsbescheides zu dem umstrittenen Straßenneubau wurde in dem am Freitag übermittelten Erkenntnis aufgehoben, teilte die Umweltorganisation Virus am Montag in einer Aussendung mit. Der Änderungsbescheid soll Nacht- und Wochenendarbeiten sowie zusätzliche Baumfällungen ermöglichen. Am 18. Februar wird in der Sache gerichtlich verhandelt.

Das Änderungsverfahren war beantragt worden, weil Änderungen im Bauablauf laut MA28 (Straßenverwaltung und Straßenbau) zwingend erforderlich seien und zusätzliche Baumfällungen vorgenommen werden müssen, informierten die Umweltschützer. Beantragt wurden dabei Nacht- und Wochenendarbeiten, die im Stamm-Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren per Auflage verboten worden seien, hieß es in der Aussendung. „Der Änderungsbescheid wurde durch Beschwerden nicht rechtskräftig und ist ab sofort auch nicht mehr vorzeitig vollstreckbar,“ informierte Wolfgang Rehm von Virus.

Unterdessen kritisierte die Interessensgemeinschaft Architekturschaffender (IG Architektur) die in der Vorwoche erfolgte Räumung des Klima-Camps gegen die Stadtstraße in Wien-Donaustadt. „Auch wenn den Projekten der Stadt Wien mit Sicherheit eine hohe Expertise zu Grunde liegt, so hätte man doch den Stopp des Lobautunnels durch das Bundesministerium für Klimaschutz und das Engagement der Klima-Aktivist:innen zum Anlass nehmen müssen, die bisherige Planung zu überdenken“, wurde in einer Aussendung betont.

Die Rahmenbedingungen hätten sich nicht erst durch die Entscheidung von Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) geändert, sondern bereits aufgrund des immer dramatischeren Verlaufs des Klimawandels, dem Übereinkommen von Paris und den daraus folgenden Europäischen Richtlinien und Verordnungen. Die IG Architektur zeigt sich „überzeugt, dass es im 21. Jahrhundert nicht nur möglich ist, sondern auch möglich sein muss, die notwendige Mobilität für 60.000 Wohnungen durch alternative Verkehrskonzepte (öffentlicher Verkehr, Mikro-ÖV, autonom) und städtebauliche Eingriffe zu erreichen.“

Verwandte Themen