41-Jähriger nach Messerattacke auf Frau in Steyr vor Gericht
Weil er im Juli des Vorjahres in Asten (Bezirk Linz-Land) eine Messerattacke auf seine Ehefrau verübt haben soll, ist am Dienstag in Steyr ein 41-Jähriger vor Gericht gestanden. Da er laut Gutachten an paranoider Schizophrenie leidet und nicht zurechnungsfähig ist, hat die Staatsanwaltschaft die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Wäre er zurechnungsfähig, würde man ihm einen Mordversuch zur Last legen.
Der Betroffene habe „ein ganz normales Leben geführt“, so der Staatsanwalt - verheiratet, zwei Kinder, Eigentumswohnung, unbescholten. „Er war nur sehr eifersüchtig.“ In der Tatnacht habe er seine Frau zweimal geweckt und in eine Auseinandersetzung verwickelt. Dabei soll der Kroate Dinge gesehen haben, die nicht existierten - etwa einen Faden, der in seiner Heimat als Unglücksbote gilt, oder eine Markierung auf dem Bett, aus der er auf die Untreue seiner Gattin schloss.
In den frühen Morgenstunden soll er die Frau dann am Balkon gewürgt haben, er hörte erst auf als der 16-jährige Sohn dazwischen ging. Wenig später habe er sie mit einem Küchenmesser mit einer zwölf bis 14 Zentimeter langen Klinge in den Hals gestochen. Wieder ging der Sohn dazwischen. Die Frau überlebte knapp. Der Mann flüchtete - in Unterwäsche und ohne Handy - und versteckte sich eine Woche lang in einer Tiefgarage in einem Anhänger unter einer Plane. Erst als der Hunger zu groß wurde, kam er heraus und wurde gefasst.
Laut dem psychiatrischen Gutachten von Heidi Kastner leidet der 41-Jährige an paranoider Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Weil er unbehandelt gefährlich sei und möglicherweise weitere Taten begehen könnte, hat die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Formell angeklagt ist der 41-Jährige nicht, die Geschwornen müssen aber entscheiden, welches Delikt er begangen hätte, wenn er zurechnungsfähig wäre. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass es sich um einen versuchten Mord gehandelt hätte. Die Tötungsabsicht manifestiere sich u.a. darin, dass er seine Frau zweimal attackiert und jedes Mal erst abgelassen habe, als der 16-jährige Sohn eingriff.
Die mittlerweile geschiedene Ehefrau schilderte mit zittriger Stimme den Tatabend und auch die Zeit davor. Sie und ihr Mann hätten 16 Jahre lang eine schöne Ehe geführt - bis etwa eineinhalb Monate vor dem Vorfall. Sie wollte, dass er sich psychologische Hilfe holt, „weil ich ihn so nicht kannte“ und sie Angst hatte, berichtete sie von unbegründeten Eifersuchtsanfällen und Beschimpfungen. Aber er habe das abgelehnt und ins Lächerliche gezogen.
Der Mann selbst glaubt nicht, dass er krank sei, auch wenn er derzeit Medikamente erhalte. Er beteuerte, er habe seiner Frau lediglich Angst machen und mit dem Messer nur gegen die Wand stechen wollen. „Das ist jetzt neu“, sagte Vorsitzender Wolf-Dieter Graf und zitierte aus dem Vernehmungsprotokoll bei der Polizei, wo er gesagt hatte, er habe in Richtung Schulter gezielt, weil das „nicht gefährlich“ sei.
Im Lauf des Vormittags sollte noch die psychiatrische Gutachterin Kastner zu Wort kommen. Der Anwalt der Frau, Andreas Mauhart, stellte das Gutachten vorab infrage. Eine Entscheidung der Geschworenen wird für den Nachmittag erwartet.