Prozess um Frau, der Auge verätzt und Daumen abgehackt wurde

Mit dem Schicksal einer Bulgarin, die im Frühjahr 2017 nach Wien gekommen war, um sich eine bessere Existenz aufzubauen, und die statt dessen in die Fänge eines mutmaßlichen Menschenhändlers geriet, hat sich am Dienstag ein Schöffensenat am Landesgericht auseinandergesetzt. Der Angeklagte - ein 41-jähriger Bosnier - soll die Frau zunächst für sich arbeiten haben lassen und ihr später in versicherungsbetrügerischer Absicht Salzsäure ins linke Auge geträufelt haben.

Laut Anklage hatte der 41-Jährige ohne Wissen der Frau, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist und die weder lesen noch schreiben kann, mehrere Unfallversicherungen abgeschlossen. Nachdem er sie eine Zeit lang für Tätigkeiten eingesetzt hatte, mit denen er Geld verdiente - dabei handelte es sich der Staatsanwaltschaft zufolge weitgehend um betrügerische Machenschaften - , soll er im Juni 2018 die Frau gezwungen haben, sich im Badezimmer auf den Boden zu legen, um ihr das linke Auge zu verätzen. Danach brachte er sie ins Spital und behauptete, beim Putzen wäre ihr Reinigungsmittel ins Auge gelangt.

„Aus reiner Gier hat er einen Unfall beim Putzen behauptet“, sagte Staatsanwalt Philipp Coufal eingangs des Verfahrens. Der Angeklagte habe über eine Zeichnungsberechtigung für das im Namen der Frau abgeschlossene Konto verfügt und das Geld - rund 30.000 Euro - abgehoben. „In meinen acht Jahren bei der Staatsanwaltschaft ist mir so eine Grausamkeit noch nie untergekommen“, betonte der Ankläger zu der Säure-Attacke, die als absichtlich schwere Körperverletzung inkriminiert ist.

Damit nicht genug. Drei Wochen später soll der 41-Jährige mit der Bulgarin nach Ungarn gefahren sein, wo er sie gemeinsam mit einem der Justiz noch unbekannten Mittäter an eine Tür gefesselt und ihr den Daumen der linken Hand abgehackt haben soll. Das deklarierte er dann als Arbeitsunfall, wofür er von drei Versicherungen insgesamt 25.000 Euro kassierte.

Der Angeklagte räumte ein, Bestellbetrügereien begangen zu haben. Die Hauptvorwürfe stellte er in Abrede. Er habe „helfen“ wollen. „Er hat weder das Auge mit Salzsäure verletzt noch einen Daumen abgehakt“, hielt Verteidiger Mathias Burger einleitend fest.

Der 41-Jährige betonte anschließend in seiner Einvernahme, er habe der mittlerweile 57-jährigen Frau „geholfen, damit die ein Geld verdient“. Er habe sie zunächst Zettel verteilen lassen. Auf Bitte ihres Freundes habe er sie versichert, „weil sie tollpatschig ist, wenn sie sich bewegt“. Er habe sie in weiterer Folge putzen lassen. Dabei habe sie sich eines Tages am Auge verletzt.

„Wenn sie normal geht, ist sie tollpatschig“, gab der Angeklagte zu Protokoll, wobei er sich erhob und den - angeblichen - Gang der Bulgarin nachäffte. „Sie hat sich selbst verletzt, als sie geputzt hat in der Wohnung. Sie hat sich ihr Auge verletzt“, meinte der 41-Jährige.

In Ungarn sei er mit der Frau nie gewesen. Sie habe sich mit ihrem Lebensgefährten dorthin begeben. Dabei habe sie ihren linken Daumen verloren: „Es war ein Unfall. Die haben Gartenarbeiten gemacht. Dabei ist das passiert.“ Weitere, von der Anklage mitumfasste Fakten - einen Faustschlag ins Gesicht, einen ausgeschlagenen Zahn, Drohungen mit dem Umbringen, wenn sie nicht pariere - stellte der Angeklagte ebenfalls in Abrede. „Das stimmt alles nicht.“ Auf die Frage, warum ihn die 57-Jährige belaste, meinte der gebürtige Bosnier: „Weil ich sie aus der Wohnung rausgeschmissen habe.“