Prozess gegen 27-Jährigen in Graz: Urteil ausgesetzt
Im Grazer Straflandesgericht ist am Mittwochabend überraschend der Prozess gegen einen 27-Jährigen doch noch beendet worden. Der Steirer war wegen versuchter Bestimmung zum Mord angeklagt, weil er für den neuen Partner seiner Ex-Freundin einen Killer im Darknet suchen wollte. Die Geschworenen sprachen den Steirer mit 4:4 Stimmen frei, doch der Richtersenat setzte das Urteil aus, da es „rechtsirrig“ sei. Der Prozess muss nun wiederholt werden.
Der Steirer soll laut Staatsanwalt vorgehabt haben, den neuen Partner seiner Ex-Freundin beseitigen zu lassen. Dazu soll er einem Bekannten 10.000 Euro geboten haben, damit dieser einen Auftragsmörder im Darknet findet. Der Plan war, dass dieser Killer den Nebenbuhler mit dem Auto überfährt und das ganze wie einen Unfall aussehen lässt. Dem Bekannten soll der Angeklagte dafür 10.000 Euro oder sein Auto in Aussicht gestellt haben. Doch der Mann suchte keinen Auftragstäter, sondern erzählte irgendwann alles der Ex-Freundin, die zur Polizei ging.
Zuerst aber entstand der Plan, den Nebenbuhler von einer anderen Frau verführen zu lassen und so die Beziehung zu torpedieren. Der Bekannte hatte als „Treuetesterin“ eine Ex-Freundin bei der Hand und vermittelte sie dem Landwirt, der dafür 3.000 Euro zahlen wollte. Doch der „Treuetest“ klappte nicht, der neue Freund tauschte zwar intime Fotos mit der Frau aus, traf sich aber nicht mit ihr.
„Dann hatte er die Idee, jemanden zu finden, der ihn wegräumt“, erzählte der Bekannte im Zeugenstand. „Was heißt das?“, hakte Richter Helmut Wlasak nach. „Man findet jemanden, der ihn umbringt“, ließ der Befragte keine Zweifel offen. Der Landwirt hatte das in seiner Einvernahme stets bestritten. Dass es dem 27-Jährigen ernst war, daran hatte der Bekannte keine Zweifel. „Er hat immer wieder nachgefragt, ob ich schon jemanden habe.“
„Das erinnert an gewisse Hollywood-Geschichten“, meinte der Verteidiger. Sein Mandant sei „durch die Trennung psychisch schwer belastet“ gewesen sein. Er war auch mehrmals in der Nervenklinik in Behandlung, sei auch in einen „unglücklichen Teufelskreis aus Alkohol und Drogen“ geraten. Der 27-Jährige dachte „an Suizid und sonst nichts“, war der Anwalt von der Unschuld des Steirers überzeugt.
Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Beschuldigten eine „Anpassungsstörung“ und einen „Aggressionsstau“, hielt ihn aber für zurechnungsfähig.
Die Geschworenen waren sich nicht einig und entschieden mit 4:4 Stimmen. Da in diesem Fall zugunsten des Angeklagten entschieden wird, hätte das Freispruch bedeutet. Diese Entscheidung setzten die drei Berufsrichter aber einstimmig aus, da sie ihrer Meinung nach rechtsirrig sei. Der Prozess muss nun mit neuen Geschworenen und einem neuen Senat wiederholt werden. Die Anklage bleibt unverändert aufrecht.