Obmann eines Rechtshilfevereins für Inhaftierte vor Gericht
Der Obmann eines Vereins, der sich für die Rechte für im Maßnahmenvollzug untergebrachte Häftlinge stark macht, muss sich ab Donnerstag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei am Wiener Landesgericht verantworten. Ihm wird unter anderem zur Last gelegt, sich von Anfang 2018 bis Juni 2021 Gelder von Angehörigen von Inhaftierten erschlichen zu haben, indem er ihnen vormachte, er könne deren bedingte Entlassung bzw. bessere Haftbedingungen erwirken.
In diesem Zusammenhang soll der Mann von den Angehörigen wiederholt Zahlungen für vorgeblich dringend benötigte ärztliche Privatgutachten sowie Anwaltskosten entgegen genommen haben. Laut Anklage soll ihm allerdings bewusst gewesen sein, dass sein Unterfangen - von ihm in Aussicht gestellte Entlassungen aus dem Maßnahmenvollzug oder bedingter Einweisungen - in etlichen Fällen völlig aussichtslos waren. Die vorgeblich für die Honorierung von Sachverständigen und Rechtsanwälten kassierten Beträge soll er zumindest in Teilen anderweitig, nämlich für sich verwendet haben. Denn insgesamt 56.000 transferierte er laut Anklage auf sein Konto bei einer österreichischen Bank sowie auf ein weiteres Konto in Deutschland, womit - so zumindest der Standpunkt der Staatsanwaltschaft - auch Geldwäsche betrieben wurde.
Der Angeklagte hat dem Vernehmen nach im Ermittlungsverfahren sämtliche Vorwürfe bestritten. Er behauptet, er habe niemanden betrogen, sondern Leistungen erbracht und diese ordentlich abgerechnet. Vorerst sind in dem Verfahren, indem ein Gesamtschaden jenseits der 300.000 Euro-Grenze inkriminiert ist, sechs Verhandlungstage anberaumt. Mit dem Urteil ist frühestens am 18. März zu rechnen.