Blümel soll Infos zu Mock-Institut unterdrückt haben
Die SPÖ wirft dem einstigen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) Amtsmissbrauch vor, und zwar in Zusammenhang mit dem bereits abgeschlossenen Ibiza-Untersuchungsausschuss. Es geht um das Alois-Mock-Institut, dessen Vorsitzender Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist. Laut „Kronen Zeitung“ soll das Finanzministerium dem U-Ausschuss Informationen zu Zahlungsflüssen vorenthalten haben. Grund sollen Interventionen des damaligen Ministers Blümel gewesen sein.
Sobotka hatte in seiner Befragung im Ibiza-Untersuchungsausschuss angegeben, dass sich das Jahresbudget des Vereins auf 250.000 Euro beläuft. Daraufhin wurde das Finanzressort beauftragt, erheben zu lassen, woher diese Gelder genau stammen. Durchgeführt wurde diese Einnahmenerhebung vom Finanzamt Lilienfeld St. Pölten, das das Ergebnis auch ans Finanzressort übermittelte. Im U-Ausschuss selbst sind diese Unterlagen laut Opposition aber nicht angekommen.
Das Finanzressort habe - trotz der bereits beauftragten Erhebung - dem Ausschuss stattdessen erklärt, dass es keine gesetzliche Grundlage gebe, die Einnahmen des Vereins zu erheben, schreibt die „Krone“. Dass dies schon durchgeführt worden war, sei nicht erhoben worden, kritisiert SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. Und auch eine abermalige Aufforderung des Ausschusses, die Erhebung vorzunehmen, sei abgelehnt worden.
„Ich bin der Meinung, das ist Amtsmissbrauch“, meint nun Krainer im Ö1-“Mittagsjournal“. Der freiheitliche Fraktionsführer Christian Hafenecker kündigte zudem an, noch einmal einen Beweismittelantrag zu stellen.
Aus dem Finanzministerium hieß es, da es sich bei Blümel um den ehemaligen Minister handelt, könne man keine Mutmaßungen über einzelne Handlungen anstellen. Im konkreten Fall habe das Ressort gegenüber dem U-Ausschuss auf die rechtliche Komponente hingewiesen, wonach die angeforderte Erhebung nicht rechtskonform gewesen sei. Warum unabhängig von dieser Rechtsansicht offenbar trotzdem eine Überprüfung durchgeführt wurde, „kann zu diesem Zeitpunkt nicht eindeutig verifiziert werden“.