Prozess nach Brandanschlag auf Polizeiauto in Linz

Drei junge Männer im Alter von 16, 17 und 20 Jahren wurden am Mittwoch wegen des Brandanschlags auf ein Polizeiauto in Linz-Ebelsberg im November des Vorjahres rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt. Überraschend stand auch noch ein 18-Jähriger vor dem Linzer Landesgericht, weil er das Benzin besorgt hatte und daher nachträglich dem Verfahren angeschlossen wurde. Die vier Geständigen erhielten jedoch Haftaufschub verbunden mit Weisungen.

Am 14. November trafen sich die Burschen in Ebelsberg, um ihren Unmut über die Corona-Maßnahmen kundzutun. Sie folgten offenbar dem Aufruf ihres bereits verurteilten Bandenführers, Böller abzuschießen, um die Polizei anzulocken und anschließend Polizeibeamte und ihre Fahrzeuge mit Böllern und Steinen zu bewerfen. Der 16-Jährige soll schließlich ein Polizeiauto mit Benzin übergossen und angezündet haben. Anschließend wurde noch der Benzinkanister angezündet, was eine Unterdrückung der Beweismittel bedeute, so der Staatsanwalt.

Er hob hervor, dass die Angeklagten das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit für eine Straftat missbraucht hätten. Sie nahmen an einer Versammlung teil, um dann die kritische Infrastruktur zu beschädigen. Der älteste Angeklagte soll schon vor dem 14. November „sinnlose Blödheiten“ begangen haben, wegen denen er am Mittwoch auch noch vor Gericht stand. Weil er Hausverbot am Linzer Hauptbahnhof habe, soll er dort einen Security-Mitarbeiter bedroht haben, in einem Einkaufszentrum in Pasching (Bezirk Linz- Land) dürfte er bei einer Sachbeschädigung dabei gewesen sein. Zudem wird ihm versuchter Versicherungsbetrug vorgehalten, weil er sein Handy mehrmals fälschlicherweise als gestohlen gemeldet habe.

Auch wenn er laut seiner Verteidigerin nur ein Mitläufer gewesen sei, fasste er entsprechend der Liste der Anklagepunkte mit 15 Monaten, fünf davon unbedingt, die höchste Straße aus. Er bekam wie seine Mitangeklagten jedoch Haftaufschub, da er - wie es die Anwältin ausdrückte - „das Ruder herumgerissen hat“ und auf einem guten Weg in ein geordnetes Leben sei.

Das gleiche galt auch für die drei anderen, weshalb der Richter bei ihnen ebenso ein mildes Urteil fällte. Der Zweitangeklagte, laut seinem Verteidiger eine „passiver Teilnehmer“ an dem Anschlag, bekam eine Zusatzstrafe von vier Monaten bedingt zu einer bestehenden zweimonatigen bedingten Haftstrafe.

Der hauptbeschuldigte 16-Jährige, der das Benzin aus einem Kanister in eine Flasche umgefüllt und dann über den Streifenwagen gegossen und angezündet hat, erhielt sieben Monate, davon zwei unbedingt. Der Bursch habe aus allem „sehr, sehr viel gelernt“, hatte der Verteidiger in dem Prozess, der Großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, erklärt. Gleichzeitig wies er darauf hin, wie gefährlich Gruppendynamik sein könne. In jenem Fall sei sie „so toxisch gewesen, dass ein Unbescholtener“ sich zu einer Straftat habe hinreißen lassen.

Der vierte Angeklagte wiederum hatte das Benzin in einem Kanister besorgt und damit das Delikt der schweren gemeinschaftlichen Gewalt begangen. Er habe gewusst, dass mit dem Benzin „irgendetwas“ geschehe. Dafür kassierte er sechs Monate unbedingte Haft, drei bedingt. Vom Vorwurf der schweren Sachbeschädigung wurde er jedoch freigesprochen, da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er konkret mitbekommen habe, wofür das Benzin bestimmt gewesen war.

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