Mann gesteht IS-Propaganda mit Häferln und Schokolade
Kaffeehäferln und Schokolade mit IS-Logo - reger Handel im Internet mit Terror-Propaganda ist am Montag einem 24-Jährigen am Wiener Straflandesgericht vorgeworfen worden. Brisant ist die Verhandlung, da der Angeklagte etwa über Chatgruppen mit dem späteren Attentäter von Wien Kontakt hatte. Zu Beginn der Schöffenverhandlung bekannte er sich zum Handel mit Propagandamaterial schuldig. Seine Rolle in den Chats, wo auch zum Jihad aufgerufen worden war, spielte er herunter.
Der Angeklagte zählt zu jenen zwölf Männern, die unmittelbar nach dem Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020 festgenommen wurden. Hinweise auf einen konkreten Tatbeitrag des 24-Jährigen Zivildieners konnten bisher nicht ermittelt werden. Allerdings stellte sich heraus, dass er in regem Kontakt zum Attentäter in Chatgruppen auf WhatsApp und Telegram stand. 2.761 Nachrichten sind laut Ermittlern ausgetauscht worden.
Der 24-Jährige legte laut Anlage dabei eine besonders stark ausgeprägte Gesinnung an den Tag. Er selbst soll zum Jihad aufgerufen haben. Nach seiner Festnahme erklärte er in seiner Einvernahme den Verfassungsschützern: „Der Islam ist meine Welt. Natürlich würde ich es gerne haben, dass die ganze Welt ein großer islamischer Staat wäre, aber das ist unrealistisch.“ Auf die Frage, wie er es mit der Scharia halte, erwiderte er: „Die Scharia ist eine Norm, da kann man nicht drüber diskutieren.“
Nicht nur virtuell soll der Angeklagte IS-Propaganda verbreitet haben, sondern gemeinsam mit seiner damaligen Partnerin übers Internet auch mit IS-Devotionalien gehandelt haben. Neben Kaffeetassen mitsamt Logo und Ringen mit dem Siegel des Propheten, das oft als Erkennungszeichen des IS verwendet wird, und Lesezeichen, die bewaffnete Kämpfer abbilden, habe es für besonders gute Kunden auch noch „IS-Schokolade“ gegeben, so die Staatsanwaltschaft.
Heute sieht der Angeklagte, der mit Handschellen in den großen Schwurgerichtssaal geführt wurde, alles anders, wie er betont. Den Online-Handel mit Propagandamaterial gestand er. In den Chats habe er allerdings nicht selbst zum Jihad aufgerufen, führte seine Verteidigung ins Rennen. In einem einzigen seiner Postings komme dieses Wort überhaupt vor. Allerdings beteuerte der Angeklagte, dass es ein Fehler gewesen sei, an den Chats teilzunehmen.
Aufgrund des Teilgeständnisses des Angeklagten ist ein Urteil am Montag dem Vernehmen nach wahrscheinlich.