Bezirk Reutte

Höfen ließ Bombe platzen: Hahnenkamm-Seilbahnen stellen Winterbetrieb ein

Die Beschneiung der Reuttener Seilbahnen am Hahnenkamm ist bis auf Weiteres verboten.
© Reuttener Bergbahnen

Die Beschneiung am Hahnenkamm ist den Reuttener Seilbahnen mit sofortiger Wirkung untersagt. Bahnchef Gerber gibt die Einstellung des Winterbetriebs bekannt. Alle 30 Mitarbeiter gekündigt.

Von Helmut Mittermayr

Höfen, Reutte – In Höfen bleibt kein Stein auf dem anderen. Der Winterbetrieb der Seilbahnen am Hahnenkamm steht vor dem Aus. Der Kompromiss, der zu Winterbeginn zwischen den Reuttener Seilbahnen und dem Grundbesitzer Gemeinde Höfen in Sachen Kollaudierung der Beschneiungsanlage geschlossen wurde, um den Winterbetrieb zu retten, ist wieder vom Tisch. Die Agrargemeinschaft, sprich die Gemeinde Höfen, hatte Anfang Jänner im letzten Moment Berufung dagegen eingelegt und umgehend Recht bekommen. Beschneit Bahnenchef Peter Gerber illegal weiter, muss die BH Reutt­e gegen ihn einschreiten, hat das Land die Be­troffenen schon informiert.

Beim Eigentümer der Reuttener Seilbahnen, Steuerberater Peter Gerber, jagte auf Grund der Entwicklung am Dienstag eine Besprechung die nächste. Die Dimension der Entscheidung, die es zu fällen gelte, sei eine riesige, ließ er zunächst wissen. Um 16.06 Uhr dann die Schocknachricht Gerbers: „Die Gesellschafterversammlung der Reuttener Seilbahnen hat beschlossen, dass der Winterbetrieb eingestellt wird, weil die zu geringe Schneelage eine Beschneiung auf jeden Fall erforderlich macht. Bedauerlicherweise musste ich alle 30 Mitarbeiter kündigen. Sie sind schon informiert.“

Anfang Dezember hatte ein runder Tisch mit Bezirkshauptfrau Katharina Rumpf, WK-Bezirksobmann Christian Strigl und Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann noch eine Verständigung erwirkt (die TT berichtete). Die Kollaudierung der Beschneiungsanlage wurde damals von Höfener Seite noch unterzeichnet. Allerdings mit der Festlegung auf eine befristete Zustimmung auf 2019/20. Und genau diese Befristung kam dann im sofort ausgestellten Bescheid der Behörde vom 5.12.2019 nicht vor. Die Genehmigung hätte ohne zeitliche Begrenzung gegolten. Der Höfener Gemeinderat beauftragte daraufhin den Reuttener Anwalt Christian Pichler einstimmig, dies zu bekämpfen – was nun Erfolg zeitigte. Der Jurist erklärt zudem, dass eine Kollaudierung grundsätzlich niemals befristet erteilt werden könne. Sie könne nur gewährt werden oder eben nicht. Eigentlich war laut Pichler schon die Beschneiung ab Anfang Dezember nicht legal, weil die Seilbahnen trotz laufender Einspruchsfrist trotzdem losgelegt hätten. Aber er versteh­e auch, dass dies wohl notwendig gewesen sei.

Der Anwalt räumt gerne ein, dass es in einem anderen Bereich zwischen Gerber und der Gemeinde Höfen eine Annäherung gegeben habe. Nämlich beim neuen Dienstbarkeitsvertrag über die Nutzung des Berges. Aber eben nur eine Annäherung, keine Unterschrift. Aus Sicht des Grundbesitzers Höfen besitzen die Seilbahnen schon zwei Jahre lang kein Überfahrtsrecht mehr über die Gründe am Hahnenkamm. Die Skifahrer sind quasi schwarz unterwegs. „Wenn er den Vertrag unterschreibt, ist auch die Beschneiungssache vom Tisch. Dann werden alle Einsprüche zurückgezogen“, sagt Pichler. Ansonsten werde das Überfahrverbot, wie vom Gemeinderat ebenso einstimmig beschlossen, vom Grundbesitzer gegen die Seilbahn vor Gericht erkämpft.

BM Vinzenz Knapp erklärt gegenüber der TT, dass der neue zivilrechtliche Dienstbarkeitsvertrag vor allem die Zu- und Belieferung aller am Berg tätigen Unternehmen, wie etwa Hütten, durch die Reuttener Seilbahnen vor allem im Winterbetrieb garantieren soll. Man habe diesbezüglich genug erlebt.

Knapp hat dezidiert nichts gegen eine Weiterentwicklung der Reuttener Seilbahnen am Berg einzuwenden: „Gerber soll Beschneiungsteiche baue­n, Schneekanonen aufstellen – was immer er will. Mir alles recht. Das habe ich ihm auch gesagt.“ Der Bürgermeister sah in der aktuellen Entwicklung (das Interview fand vor der Bekanntgabe Gerbers statt) noch keine Bedrohung des Seilbahnunternehmens. „Mir ist persönlich auch egal, ob er weiter beschneit. Das muss er wissen. Uns geht es um Rechtssicherheit. Er könnte und müsste schon seit Jahren unterschreiben und tut es nicht.“

In Windeseile machten sich im Reuttener Talkessel Diskussionen über weitere Betroffene neben den 30 Bergbahnmitarbeitern durch die angekündigte Schließung breit: Skischulen, Restaurants, Hotels, Schulen, Sportvereine – das Skigebiet strahlt weit aus. Auch die Frage von Saisonskartenrückerstattungen und wer dies zu tragen hätte, stand sofort im Raum.

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