Handwerk
„Meister" wird Titel: Das ändert sich bei der Berufsausbildung in Österreich
Symbolbild
© Thomas Böhm
Im „Land der Titel" Österreich wird für Handwerksmeister die Titelabkürzung „Mst." bzw. „Mst.in" eingeführt – vergleichbar mit einem Bachelor. Auch die Lehre wird aufgewertet.
Wien – Die Berufsausbildung in Österreich wird erneuert. Dafür wird das Berufsausbildungsgesetz geändert. Dieses war bereits in Begutachtung und kann nach dem Ministerratsbeschluss am Mittwoch ins Parlament.
Zudem soll im „Land der Titel“ Österreich künftig auch der Berufstitel Meister im Rahmen einer Novellierung der Gewerbeordnung eingeführt werden. Diese Novelle geht demnächst in Begutachtung.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Verpflichtende Überprüfung aller Lehrberufe: Bei der modernisierten Berufsausbildung kommt es zu verpflichtender Überprüfung aller Lehrberufe – zumindest alle fünf Jahre. So soll wirtschaftlichen und technischen Trends Rechnung getragen werden.
- Zeitgemäße Bezeichnungen: Im Gesetz werden auch zeitgemäße Bezeichnungen festgeschrieben, um Lehrlingen auch im gesetzlichen Rahmen einen angebrachten Stellenwert zu geben. So wird aus der Lehrlingsentschädigung ein Lehrlingseinkommen. Aus der Verwendung von Lehrlingen wird eine Beschäftigung.
- „Flexi-Lehre" in reduzierter Arbeitszeit: Geschaffen wird die Möglichkeit, die Lehre in reduzierter Arbeitszeit zu absolvieren. Dafür müssen Betreuungspflichten für Kinder vorliegen oder der Lehrling selbst gesundheitliche Gründe haben. So soll die Vereinbarkeit von Lehre und Kinderbetreuung erleichtert und Attraktivität der Lehre für die Zielgruppen Frauen und Wiedereinsteigerinnen gesteigert werden. Das Stichwort hierfür ist „Flexi-Lehre".
- Aufwertung des Meistertitels: Mit dem vor dem Namen führbaren Qualifikationstitel des handwerklichen Meisters soll auch eine Aufwertung einhergehen. Der Meistertitel ist als höchster berufsbildender Abschluss für das Handwerk unbestritten und im Nationalen sowie Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 vergleichbar zu einem Bachelor zugeordnet. Durch die geplante Möglichkeit, die Qualifikation als Meisterin oder Meister im Pass oder Führerschein eintragen zu lassen, soll ihrem Stellenwert in Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung getragen werden. Die Abkürzung soll nach derzeitigen Plänen auf „Mst.“ bzw. „Mst.in“ lauten und dem Namen vorangestellt werden können.
- Aufwertung der Lehre: In den Erläuterungen zum Gesetz heißt es wörtlich, dass „die zunehmende Bedeutung der Lehrlingsausbildung für die österreichische Wirtschaft und der steigende Bedarf nach ausgebildeten Fachkräften das Ansprechen neuer Zielgruppen und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen erfordert. Die vorliegende Novelle soll dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.“