Abgasskandal

Verbraucherzentrale wirft VW erneuten Betrug vor

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Die Verbraucherschützer warnen Kunden vor einem neuen VW-Angebot im Dieselskandal. Nach Verhandlungen zwischen VW und vzbv hatte der Autokonzern angekündigt, die Kläger außergerichtlich entschädigen zu wollen.

Düsseldorf/Wolfsburg – Nach den geplatzten Verhandlungen über einen Vergleich bei der Musterfeststellungsklage in der VW-Dieselaffäre hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dem Autokonzern erneuten Betrug an den Kunden vorgeworfen.

"Volkswagen stellt sich mit dieser Entscheidung in die Tradition des eigenen Dieselbetrugs. Der VW-Konzern hat jetzt ein zweites Mal betrogen", sagte Klaus Müller, Chef des vzbv dem Handelsblatt (Montagsausgabe). Die Verhandlungen seien kurz vor einem Abschluss gestanden.

Der Verband führt die Musterfeststellungsklage von schätzungsweise 460.000 deutschen VW-Kunden. Die Verhandlungen zwischen VW und dem vzbv waren am Freitag geplatzt. Daraufhin kündigte Volkswagen an, die Kläger im Musterfeststellungsverfahren außergerichtlich zu entschädigen. Dafür stünden insgesamt 830 Mio. Euro bereit. Je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter will VW nach eigenen Angaben zwischen 1350 und 6257 Euro bieten.

Müller warnte VW-Kunden im Handelsblatt davor, sich auf das neue Vergleichsangebot einzulassen. Für einen einzelnen Kunden sei es schwer nachzuvollziehen, ob VW die richtige Summe auszahle, erklärte er. Er forderte den Autokonzern zudem auf, nun alle Dieselkunden in Deutschland zu entschädigen und nicht nur die Kläger. "Volkswagen muss sich jetzt die Frage gefallen lassen, ob der Konzern nicht allen betroffenen Dieselkunden in Deutschland eine Entschädigung zahlen sollte. Warum nicht, wenn Volkswagen den eigenen Vorschlag jetzt ernst nimmt?", sagte der Verbraucherschützer.

Der vzbv und der ADAC hatten die Musterfeststellungsklage gegen VW zusammen eingereicht. Stellvertretend für betroffene Kunden zogen sie vor das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Sie wollen dort klären lassen, dass der Autokonzern Dieselkäufer "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss. Der vzbv hatte am Freitag angekündigt, er werde weiter vor Gericht für eine Lösung für Verbraucher kämpfen. (APA/AFP)

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