💡 Was (nicht) erlaubt ist

Gut zu wissen: Darf man im Faschingskostüm zur Arbeit kommen?

Ein bisschen Spaß schadet ja bekanntlich nirgendwo und niemandem. Aber darf man sich auch im Büro zum Narren machen?
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Zu Fasching sind die Narren los, mancherorts auch am Arbeitsplatz. Aber ist es überhaupt erlaubt, im Büro Party zu machen und auf den Fasching anzustoßen – zur Feier des Tages fantasievoll verkleidet?

Innsbruck – Die unsinnigsten Tage im Jahr fallen auf Dienstag und Donnerstag – zwei ganz normale Arbeitstage. Wer da ausgiebig feiern will, sollte sich also am besten freinehmen. Oder den Fasching in der Arbeit begehen, ein bisschen Spaß schadet ja bekanntlich nirgendwo und niemandem. Darf man sich aber überhaupt im Büro verkleiden? Und was ist, wenn der Chef selbst der größte Faschingsnarr ist? Darf er seinen Mitarbeitern vorschreiben, im Kostüm ins Büro zu kommen?

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko betont: „Das Arbeitsrecht bleibt vom Fasching unberührt. Das bedeutet, dass geltendes Arbeitsrecht in der närrischen Zeit natürlich nicht einfach ausgehebelt wird!“ Wie aus dem Faschingsspaß in der Arbeit kein bitterer Ernst wird, verraten wir hier:

🤠 Kann die Firmenleitung Kostüme verbieten?

Generell – ja. Rechtliche Grundlagen, die das Verkleiden im Job betreffen, existieren aber nicht. In Gerichtsurteilen wird nur festgehalten, dass die Kleidung an die Art des Betriebes anzupassen ist. „Man wird wohl kaum einen Bestatter in T-Shirt und Jeans oder eine Bankerin in bauchfreiem Top und Ultraminirock finden. Denn es gibt Berufe, wo ein seriöser Auftritt gegenüber den Kunden erwartet wird“, erklärt dazu AK-Juristin Katharina Urleb.

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