Coronavirus

Coronavirus-Checkliste: So müssen Kindergärten und Schulen nun vorgehen

Symbolbild.
© Keystone

Was tun, wenn ein Kind oder Lehrer möglicherweise am Coronavirus erkrankt ist? Das Bildungsministerium hat eine Checkliste zusammengestellt, wie im Ernstfall an Schulen und Kindergärten vorzugehen ist. Personen, die sich in den letzten zwei Wochen in Risikoregionen aufgehalten haben, sollen die Schule insgesamt 14 Tage lang nicht mehr besuchen.

Wien – Um eine mögliche Verbreitung des Coronavirus in Tirol bestmöglich zu unterbinden, werden auch im Bildungsbereich österreichweit vorsorgliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Die Vorgaben des Bildungsministeriums werden auch in Tirol umgesetzt, gab das Land am Montag bekannt.

Alle Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen wurden in Schreiben der Bildungsdirektion Tirol sowie der Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Fachbereich Elementarbildung, aufgefordert, umgehend Erhebungen hinsichtlich des Aufenthaltes der Schüler und des Lehr- und Verwaltungspersonals sowie der Kinder und BetreuerInnen in den vergangenen 14 Tagen durchzuführen.

„Personen, die sich in den vergangenen zwei Wochen in einer der Risikoregionen Italiens, in China, Hongkong, Singapur, Südkorea, Japan oder Iran aufgehalten haben, werden aufgefordert, die Schule insgesamt 14 Tage – beginnend mit dem letzten Tag des Aufenthalts in der betroffenen Region – nicht mehr zu besuchen“, erklären Bildungslandesrätin Beate Palfrader und Bildungsdirektor Paul Gappmaier.

„Sofern bis zum Ablauf dieser Frist keine Krankheitssymptome auftreten, kann die Schule, der Kindergarten oder die Kinderbetreuungseinrichtung wieder besucht bzw. der Dienst wieder angetreten werden.“ Das Fernbleiben vom Unterricht, Arbeitsplatz oder der Kinderbetreuungseinrichtung gilt als gerechtfertigte Abwesenheit bzw. Krankenstand und bedarf keiner weiteren Maßnahme vonseiten der Eltern bzw. des Personals

Wichtige Telefonnumern

24-Stunden-Hotline vom Land Tirol: Tel. 0800 80 80 30

24-Stunden-Hotline der AGES: Tel. 0800 555 621

Hotline der Wirtschaftskammer für Unternehmer: Tel. 0590 905-1111

Medizinische Auskünfte bei Symptomen: 1450

Bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus: 0800 555 621

„Grundsätzlich ist außerdem hervorzuheben, dass Kinder, die Krankheitssymptome aufweisen, jedenfalls nicht in die Schule, in den Kindergarten oder in die Kinderbetreuungseinrichtung geschickt werden sollen. Bei einem Verdacht, dass eine Erkrankung am Coronavirus vorliegen könnte, sind die Hausärzte bzw. telefonischen Gesundheitshotlines vorab telefonisch zu kontaktieren. Gemeinsam wird die weitere Vorgangsweise besprochen. Der direkte Weg in eine Ordination sowie die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist jedenfalls zu vermeiden, um gegebenenfalls nicht andere Menschen anzustecken“, betont Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber.

Kinder, deren Eltern mit einer Quarantänemaßnahme belegt sind, dürfen bis zum Auslaufen dieser Maßnahme die Schule, den Kindergarten oder die Kinderbetreuungseinrichtung ebenfalls nicht besuchen. Die Eltern müssen dies unverzüglich der Schule, dem Kindergarten oder der Kinderbetreuungseinrichtung mitteilen.

🧾 Die Checkliste

1️⃣ Gesundheitsbehörden informieren

Falls der dringende Verdacht besteht, dass eine in der Schule befindliche Person erkrankt ist, hat der Direktor zunächst den Schularzt zu informieren. Dieser muss dann sofort Kontakt mit den zuständigen Gesundheitsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Amtsarzt) aufnehmen. Falls der Schularzt nicht erreichbar ist, übernimmt der Direktor diese Aufgabe.

2️⃣ Bildungsdirektion und Erziehungsberechtige informieren

Anschließend ist die Bildungsdirektion zu informieren und – falls es sich beim eventuell Erkrankten um einen Schüler handelt – die Erziehungsberechtigten.

3️⃣ Betroffenen in Raum „isolieren"

Anschließend soll der Verdachtsfall bis zum Eintreffen des Amtsarztes in einem gesonderten Raum untergebracht werden. Bis zu dessen Ankunft darf auch niemand das Schulgebäude verlassen.

4️⃣ Amtsarzt/Gesndheitsbehörde übernimmt

Die nächsten Schritte setzt dann der Amtsarzt bzw. die Gesundheitsbehörden. Das können etwa Testungen sein – die Gesundheitsstellen entscheiden auch darüber, ob und welche Personen zur weiteren Abklärung vorerst in der Schule bleiben müssen.

5️⃣ Dokumentation des Vorfalls

Die Direktoren müssen wiederum dokumentieren, welche Personen in welcher Form Kontakt zum eventuell Erkrankten hatten – etwa durch Klassenlisten, Stunden- und Raumpläne.

6️⃣ Gesundheitsbehörden beschließen weitere Maßnahmen

Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, entscheiden die Gesundheitsbehörden über weitere Maßnahmen wie etwa Desinfektion oder Schließung der Schule.

❗ Falls sich die Betroffenen nicht in der Schule befinden – etwa weil die Eltern den Direktor telefonisch über eine mögliche Erkrankung informieren, ist die Informationskette die gleiche. Auch hier entscheiden die Gesundheitsbehörden, ob Testungen an weiteren Personen vorgenommen werden oder andere Maßnahmen gesetzt werden. Der Direktor wiederum muss auch hier die Kontakte rekonstruieren.

📑 Darüber hinaus hat das Ministerium ein Informationsblatt zusammengestellt, das die Direktoren im Fall eines Coronavirus-Verdachts an der Schule den Eltern aushändigen bzw. schicken können. Dieses deckt sich im Großen und Ganzen mit den Checkliste. (TT.com)