AK kritisiert Missbrauch bei Kurzarbeit, mehr Kontrollen angeordnet
Bei der AK gab es viele Anfragen wegen möglichem Missbrauch bei der Kurzarbeit. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf stellt den Missbrauch der Kurzarbeitsregeln in Abrede. Nun sollen laut Finanzminister Blümel die Kontrollen verstärkt werden.
Wien – Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor Missbrauch bei der Kurzarbeit in Österreich, der bei Unternehmen in der Corona-Krise vorkomme. Es gebe rund 35 Fälle, bei denen Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit voll arbeiten und falsche Stundenaufzeichnungen führen würden. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) stellte das im Ö1-"Morgenjournal" am Freitag in Abrede. Ihm seien keine Missbrauchsfälle bekannt.
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) betonte indessen, dass "Zeiten der Krise kein rechtsfreier Raum sind". Geholfen werde jenen, die Hilfe bräuchten. Es seien nun schwerpunktmäßige Kontrollen von kurzarbeitenden Firmen angeordnet worden.
"Es geht etwas nicht mit rechten Dingen zu"
Nach Angaben des AK-Arbeitsmarktexperten Gernot Mitter habe die AK schon mehrere hundert Anfragen von Beschäftigten zur Kurzarbeit bekommen. Darin sei die Rede davon, dass in den jeweiligen Firmen "etwas nicht mit rechten Dinge zugehe". Arbeitnehmer müssten weiter voll arbeiten, obwohl die Firma Kurzarbeit beantragt habe. Hundert Firmen stünden daher jetzt unter verstärkter Beobachtung.
Beispielsweise müssten Arbeitnehmer nach fünf Stunden Arbeit elektronisch ausstempeln gehen, dann aber weiterarbeiten. "Solche Dinge werden von Arbeitnehmern verlangt", so Mitter. Von Mitarbeitern aus rund 35 Firmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, habe die AK-"Job und Corona-Hotline" bisher solche Meldungen erhalten. Insgesamt wenden 26.000 Unternehmen die Corona-Kurzarbeit an.
Es sei aber kein Betrug, wenn jemand zur Kurzarbeit angemeldet worden sei und vorerst trotzdem weiter voll arbeite, betonte Mitter. Es gibt nämlich einen dreimonatigen Durchrechnungszeitraum. "Es ist also durchaus möglich, dass eineinhalb Monate voll gearbeitet wird und eineinhalb Monate dann gar nicht gearbeitet wird", sagt Mitter.
Kurzarbeit obwohl nicht zwingend notwendig
Finanzminister Blümel erklärte nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe, dass die Zweckmäßigkeit von Auszahlungen grundsätzlich genau überprüftwerde. Bei einem Missbrauch werde gestraft. "Ich habe daher angeordnet, dass die Finanzpolizei ab sofort schwerpunktmäßig Missbrauch bei der Kurzarbeit kontrolliert", so Blümel.
Risikoanalysen der Finanzpolizei hätten gezeigt, dass derzeit vermehrt Betriebe auch in jenen Branchen und Bereichen Kurzarbeit anmelden, in denen es keinen nachvollziehbaren Grund für Kurzarbeit gebe. Gleichzeitig steige die Zahl der Anzeigen von betroffenen Dienstnehmern über Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben und entweder ihre Mitarbeiter zwingen, die eigene Arbeitszeit falsch einzutragen oder die Arbeitszeit fälschen, nachdem der Mitarbeiter sie eingetragen hat. Die Finanzpolizei werde sowohl den Anzeigen als auch den Ergebnissen der eigenen Risikoanalysen konsequent nachgehen, so Blümel. "
Wirtschaftskammer-Generalsekretär Kopf stellte die Missbrauchsvorwürfe in Abrede. Ihm seien bis dato keine konkreten Fälle bekannt. Ob ein Betrug vorliegt, weiß man erst, wenn die erste Abrechnung da ist", sagte Kopf im Ö1-Morgenjournal. Für Missbrauch habe er "null Verständnis", aber derzeit sei nichts bewiesen und manche gemeldete Fälle seien vielleicht auf "Unwissenheit" zurückzuführen.
Es handle sich nur dann um Missbrauch sei, wenn über die gesamte Kurzarbeitsperiode mehr gearbeitet und daher mehr abgerechnet werde, als jene Arbeitszeit, die tatsächlich ausgefallen sei, betonte Kopf. Dies lasse sich jetzt aber noch nicht feststellen, da noch keine Abrechnung vorliege. Nach Ende der Kurzarbeit solle es jedenfalls stichprobenartige Kontrollen geben.
Bis zu zehn Jahre Haft
Den Unternehmen drohen saftige Strafen: So umfasst der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsbetrug stehen bis zu zehn Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung.
Die Kontrollen werden aber nicht ohne vorheriger Verdachtslage sowie Risikoanalyse stattfinden. Keinesfalls sollen redliche Unternehmen unnötig belastet werden, hieß es in der Blümel-Mitteilung. (TT.com, APA)