Gut zu wissen: Das bringt der Mai an Corona-Lockerungen
Die Infektionszahlen gehen zurück, die Corona-Ausbreitung wurde entscheidend verlangsamt. Das nimmt die Regierung zum Anlass, die Maßnahmen in der Corona-Krise schrittweise zurückzunehmen. Was im Mai auf uns zukommt.
Wien, Innsbruck – Die Regierung ergänzt laufend ihren Stufenplan für die schrittweise Aufhebung des wegen der Coronakrise verhängten „Shutdown". Kleine Geschäfte durften bereits öffnen. Neu ist im Mai nun insbesonders, dass die seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen auslaufen. Weiterhin gilt ab 1. Mai aber ein „Sicherheitsabstand" von einem Meter zu anderen Personen. Lokale öffnen ab 15., Hotels und Freibäder ab 29. Mai. Ein Überblick:
❗️ Generell ist wichtig: Unabhängig von den Lockerungen gelten nach wie vor generelle Verhaltensregeln, um eine zweite Welle an Infektionen und einen neuen Lockdown zu verhindern. Dazu zählt vor allem das Abstandhalten von mindestens einem Meter zu haushaltsfremden Personen, das Tragen von Mundschutz und Hygienerichtlinien wie häufiges, gründliches Händewaschen.
🔊 Ab 1. Mai: Ausgangsbeschränkungen fallen
Die seit 16. März geltenden „Ausgangsbeschränkungen" sind mit dem 1. Mai ausgelaufen. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen einhalten, die nicht im selben Haushalt leben. Außerdem gilt nun die Mundschutzpflicht in allen öffentlichen geschlossenen Räumen.
🧘🏿♀️ 🧘♂️ 🧘🏻♂️ Außerdem neu: Öffentliche Veranstaltungen mit maximal zehn Teilnehmern werden explizit erlaubt (z.B. Yogakurse in Parks), bei Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen.
🎾🏌️♀️ Auch ein Teil der seit Mitte März geschlossenen Sportstätten für den Breitensport wieder geöffnet werden. Aufsperren dürfen Einrichtungen für Freiluft-Sport ohne Körperkontakt wie Leichtathletik-Anlagen, Tennis- oder Golfplätze, Pferdesport- und Schießanlagen. Mannschafts-, Hallen- und Kampfsport sind wegen Corona-Ansteckungsgefahr weiter nicht erlaubt.
🛴 Ab 1. Mai sind auch die städtischen Spielplätze in Innsbruck wieder geöffnet. Gleiches gilt für die städtischen Trails auf der Arzler-Alm und der Hungerburg.
📽 Video | Was ab Mai wieder erlaubt ist
🛒 Ab 2. Mai: Große Geschäfte und Friseure öffnen wieder
Kleinere Händler durften schon mit 14. April wieder öffnen, ab Mai können auch Geschäfte über 400 Quadratmetern sowie Friseure und Kosmetiksalons wieder aufsperren.
📽 Video | Diese Regeln gelten für den Friseurbesuch ab 2. Mai
🚗 Ab 2. Mai werden im Stadtgebiet von Innsbruck Kurzparkzonen wieder gebührenpflichtig.
📝 Ab 4. Mai: Maturanten kehren an Schulen zurück
Die rund 100.000 Maturanten sowie Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen kehren als erste wieder an die Schulen zurück. Alle anderen bleiben noch zwei Wochen im improvisierten „Heimunterricht".
👵🧓 Auch Besuche in Seniorenheimen sollen unter Auflagen wieder möglich sein.
Besuche in Pflegeheimen: Diese Regeln gelten für Tirol
In Tirol sind ab 4. Mai wieder die wegen des Coronavirus ausgesetzten Besuche in Wohn- und Pflegeheimen gestattet. Mit einher geht dabei eine ganze Palette an Vorschriften, die zu beachten ist. So müssen sich Besucher etwa zuvor anmelden und an Ort und Stelle eine Temperaturkontrolle absolvieren.
🌡 „Personen mit erhöhter Temperatur (als erhöht gilt eine Temperatur von zumindest 37,5 Grad Celsius) oder Fieber ist der Zutritt zum Heim nicht gestattet", lautete es zudem. Auch darf der Besuch nicht zeitlich unbegrenzt andauern: Die Besuchsdauer wurde mit maximal 30 Minuten pro Besuch festgelegt. Diese maximale Dauer könne in den Hausregeln unterschritten werden.
Auch der Mund-Nasenschutz während des Besuches wurde vorgeschrieben. Genauso wenig unbegrenzt wie die Dauer des Besuches ist indes auch die Zahl der Besucher. Jedes Heim habe die Zahl „für den einzelnen Bewohner und für das Heim als Gesamtes nach Maßgabe der konkreten Gegebenheiten festzulegen", erklärte das Land. Zu berücksichtigen sei dabei auch die Verfügbarkeit von Schutzausrüstung.
🚮 Ab 4. Mai ist der Recyclinghof in Innsbruck wieder von Montag bis Samstag von 8 bis 17 Uhr durchgehend geöffnet.
🍝 🐘 🙏 Ab 15. Mai: Lokale, Tierparks und Gottesdienste
Die derzeit auf Zustellung und Abholung beschränkte Gastronomie darf ab 15. Mai wieder Gäste empfangen – allerdings unter strengen Auflagen: Alle Gäste brauchen einen Sitzplatz, pro Tisch dürfen maximal vier Erwachsene plus Kinder sitzen. Für diese gilt der Mindestabstand zwar nicht, das Personal muss aber Mund-Nasenschutz tragen.
🦒 Auch Tierparks dürfen ihren Freiluftbereich ab Mitte Mai wieder öffnen.
⛪️ Gottesdienste können wieder abgehalten werden, allerdings darf pro 10 Quadratmeter Fläche nur ein Gläubiger kommen.
👶 Für Kindergärten gilt bis 15. Mai, dass zwar die „Kinderdichte" reduziert, trotzdem aber für alle Eltern ein Betreuungsangebot gesichert werden soll.
📚 Ab 18. Mai: Schulen öffnen wieder schrittweise
Der Unterricht an Volksschulen, NMS und AHS-Unterstufen startet wieder. Allerdings werden die Klassen im „Schichtbetrieb" unterrichtet: die eine Hälfte jeweils von Montag bis Mittwoch, die andere von Donnerstag bis Freitag (und in der Woche darauf dann umgekehrt). Turnen und Musik entfällt.
📚 Ab 18. Mai sind Stadtbibliothek, Galerie Plattform 6020, Stadtarchiv und Stadtmuseum wieder geöffnet.
🏢 Ab 29. Mai: Hotels, Freibäder und Attraktionen
Hotels dürfen derzeit nur in Ausnahmefällen Gäste beherbergen, etwa wenn sie aus beruflichen Gründen unterwegs sind. Ab 29. Mai soll wieder ein regulärer Betrieb erlaubt sein, auch andere Tourismusbetriebe und Sehenswürdigkeiten dürfen wieder aufsperren.
🏊♀️ Auch für die Freibäder ist eine Öffnung Ende Mai geplant. An entsprechenden Auflagen wird noch gearbeitet.
🎪 Weitere touristische Betriebe und Sehenswürdigkeiten können ebenfalls am 29. Mai wieder öffnen.
🚲 Bis 31. Mai bleibt die Öffnung für den Fahrradverkehr in der nördlichen Maria-Theresien-Straße zwischen Anichstraße und Markt- bzw. Burggraben sowie im gesamten Bereich der Altstadt aufrecht.
✒️ Ab 3. Juni: Nächste Schritte für Schulen
Nach den Pfingstferien kehren auch die Schülerinnen und Schüler der OBERSTUFEN an den AHS sowie der Berufsbildenden Schulen und der Berufsschulen in den Unterricht zurück. Außerhalb der Klassenzimmer gilt an allen Schulen Maskenpflicht, Nachmittagsunterricht gibt es keinen. (TT.com, APA)
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